Holzenkamp/Färber: Entscheidungen zu Glyphosat auf Grundlage von Fakten treffen
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Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag Anträge der
Opposition zur Einschränkung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat
abgelehnt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung
und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Hermann Färber:
"Wir treten für ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren
zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ein. So gehen wir auch bei
Glyphosat vor. Im Jahr 2014 haben alle zuständigen deutschen
Bewertungsbehörden in einem Fachgespräch des Ausschusses für
Ernährung und Landwirtschaft die Unbedenklichkeit von Glyphosat
bestätigt. Sollten nun neue Informationen dazu vorliegen, werden wir
diese sachgerecht prüfen. Ein Verbot eines seit Jahrzehnten bewährten
und für die Landwirtschaft dringend notwendigen Wirkstoffes ohne
wissenschaftliche Grundlage entspricht nicht unserem
rechtsstaatlichen Verständnis von Verhältnismäßigkeit.
Die Klassifizierung von Glyphosat als vermutlich krebserregend
durch eine Unterorganisation der WHO steht im Widerspruch zu den
Ergebnissen zahlreicher nationaler und internationaler
Bewertungsbehörden. Deshalb reicht sie alleine als Grund für ein
Verbot keinesfalls aus. Das zeigen schon andere Einstufungen in die
gleiche Kategorie: So wird die berufliche Tätigkeit als Friseur
ebenso als vermutlich krebserregend eingestuft wie heißer Mate-Tee.
Alkohol hingegen wird sogar als sicher krebserregend eingestuft. In
keinem dieser Fälle wird aber ein Verbot in Betracht gezogen.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat diese Woche
deshalb einstimmig eine Anhörung zu dem Thema im September
beschlossen. Dann werden alle Informationen vorliegen und durch die
zuständigen deutschen Bewertungsbehörden geprüft worden sein.
Deutschland hat bereits heute einen im weltweiten Vergleich extrem
hohen Standard bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Vor
weiteren Einschränkungen muss deshalb geprüft werden, ob bei den in
Deutschland behördlich festgelegten Anwendungsbestimmungen Gefahren
überhaupt auftreten können. Einschränkungen bei der Anwendung von
Glyphosat, die ohne wissenschaftliche Bewertung erfolgen, sind
deshalb abzulehnen."
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Datum: 19.06.2015 - 11:16 Uhr
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