WDR-Magazin Westpol: Der V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes wurde wegen NSU-Anschlag nicht von der P

WDR-Magazin Westpol: Der V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes wurde wegen NSU-Anschlag nicht von der Polizei befragt

ID: 1227777
(ots) -

Der V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, der
mit dem NSU-Anschlag in der Kölner Probsteigasse in Verbindung
gebracht wird, ist dazu nie von der Polizei befragt worden. Das
bestätigen sowohl sein Anwalt als auch Ermittler dem WDR-Magazin
WESTPOL (WDR Fernsehen, Sonntag, 21. Juni 2015, 19:30 Uhr).

Seit Tagen wird in mehreren Medien darüber spekuliert, dass ein
geheimer Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes mit einer der
NSU-Taten in Verbindung stehen könnte. Die ehemalige Leiterin des
NRW-Verfassungsschutzes, Mathilde Koller, hatte im Februar 2012 in
einem Vermerk an die Generalbundesanwaltschaft eine Ähnlichkeit
zwischen dem Geheimdienstmitarbeiter und dem Phantombild eines Mannes
festgestellt, der kurz vor Weihnachten 2000 eine Bombe in der Kölner
Probsteigasse deponiert haben soll. Der geheime Vermerk wurde erst
jetzt bekannt.

Auch nach dem Hinweis von Frau Koller ist der V-Mann nicht von der
Polizei vernommen worden. "Er wurde nie dazu vernommen, weil den
Beamten klar war, dass er mit der Tat nichts zu tun haben konnte. Es
liegen ja keine Verdachtsmomente gegen ihn vor. Es ist nie gegen ihn
ermittelt worden, er ist nie vernommen worden", erklärte sein auf
Medienrecht spezialisierter Anwalt Ralf Höcker gegenüber WESTPOL.
Höcker verweist außerdem darauf, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt
kurze Haare getragen habe und deutlich kleiner sei als der Mann, den
die Opfer als Täter beschrieben hatten. Er sei zudem kein Neonazi,
sondern vom Verfassungsschutz NRW in die rechtsextreme Szene
eingeschleust worden. Die Berichterstattung über den Vermerk des
Verfassungsschutzes habe für den Mitarbeiter zur Folge, "dass er
jetzt als Quelle des Verfassungsschutzes verbrannt ist, als Quelle,
die über 28 Jahre lang sehr, sehr wertvolle Arbeit geleistet und die


rechtsextreme Szene ausgeforscht hat."

Opfer-Anwältin Edith Lunnebach kritisiert gegenüber WESTPOL, dass der
V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes nicht vernommen wurde, obwohl er
bereits 1985 wegen eines Sprengstoffdeliktes verurteilt wurde, eine
Ähnlichkeit zum Phantombild aufweise und bis heute unklar sei, wo er
sich zum Zeitpunkt der Tat in der Probsteigasse aufgehalten habe.


Mit Quellenangabe Westpol ab sofort zur Veröffentlichung frei.




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Datum: 19.06.2015 - 16:20 Uhr
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