Pflegepersonen steuerfrei aufnehmen
Leistungen, die von einer privatrechtlichen Institution für die Aufnahme von Pflegekindern in einen Haushalt gezahlt werden, sind eine steuerfreie Erziehungsbeihilfe. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 5.11.2014 ? VIII R 29/11)
Pflege von Angehörigen
Steuerfrei ist auch die Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt, wenn der Steuerpflichtige Geldbeträge aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen erhält. Sowohl die Leistung als auch die empfangene Zahlung fallen unter die familiäre Lebensgemeinschaft, die grundsätzlich nicht steuerpflichtig ist (BFH Urteil vom 14.9.1999, IX R 88/95, BStBl II 1999, 776). Anders verhält es sich bei der Pflege nicht verwandter Personen. Werden hier Einkünfte erzielt, müssen diese versteuert werden.
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Datum: 22.06.2015 - 10:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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