Risikoschwangerschaft ignoriert? Schwere Vorwürfe gegen Hamburger Behörden
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Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für
Flüchtlinge in Hamburg. Die 20-Jährige war im Februar von Hamburg
nach Nordrhein-Westfalen geschickt worden, obwohl bei ihr eine
Risikoschwangerschaft vorlag und Ärzte ihr Bettruhe verordnet hatten.
Nach der Reise verlor die Frau ihr ungeborenes Kind. Gegenüber dem
Radioprogramm NDR Info und dem WDR erklärt sie, sie habe die
zuständigen Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft darüber informiert,
dass bei ihr eine Risikoschwangerschaft vorlag. Die
Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen eines möglichen
Fremdverschuldens gegen Unbekannt.
Die Frau war gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem eineinhalbjährigen
Sohn Anfang Februar in Hamburg angekommen. Als bei ihr
Unterleibsblutungen eintraten, besuchte sie ein Hamburger
Krankenhaus. Der entsprechende Arztbrief liegt NDR Info und dem WDR
vor. Die Ärzte rieten der Frau anschließend dazu, strenge Bettruhe
einzuhalten, um das ungeborene Baby nicht zu gefährden. Die junge
Familie wohnte zu diesem Zeitpunkt in der Zentralen
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Hamburg-Harburg. Ende
Februar wurde die Familie darüber informiert, dass sie in die
Flüchtlingsunterkunft Burbach nahe Siegen in Nordrhein-Westfalen
weiterreisen müsse. Die Frau und ihr Mann sagen übereinstimmend, dass
sie gegen diese Entscheidung protestiert hätten. Der 34-jährige Mann
habe demnach erklärt, dass sich seine Frau nicht bewegen dürfe. Auch
habe er den Mitarbeitern der Unterkunft den Arztbrief vorgelegt. Man
habe ihm jedoch erklärt, dass sich die Frau im Zug ja nicht bewegen
müsse. Das Paar fuhr nach eigenen Angaben insgesamt zwölf Stunden mit
verschiedenen Regionalzügen bis Dortmund, wo bei der Frau erneut
starke Blutungen einsetzten. Ärzte konnten das ungeborene Baby nicht
mehr retten.
Nach einem Bericht des WDR hatte die Linke in der Hamburger
Bürgerschaft im Mai eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt. Der
Senat hatte daraufhin erklärt, die Frau habe gegenüber den
zuständigen Behörden verschwiegen, dass in ihrer Schwangerschaft
Komplikationen aufgetreten seien. Auch habe man weder Kenntnis von
einem Krankenhausaufenthalt gehabt, noch entsprechende Unterlagen
eingesehen. Zudem habe sich die Familie mit der Reise nach Burbach
einverstanden erklärt. "Es bestand daher keine Veranlassung, von der
getroffenen Verteilungsentscheidung abzusehen", heißt es in der
Antwort des Senats. Auf Anfrage von WDR und NDR Info wiederholte ein
Sprecher der Innenbehörde diese Darstellung. Die Frage, wie die
Widersprüche zu den Aussagen der Flüchtlingsfamilie zu erklären sind,
beantwortete die Innenbehörde nicht.
Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Hamburger Linksfraktion,
Christiane Schneider, wertet die Antwort des Senats als
"Schutzbehauptung". "Nach derzeitigem Informationsstand sieht es so
aus, als habe der Senat gelogen", sagte Schneider zu NDR Info und dem
WDR. Um zu verhindern, dass sich so ein Fall noch einmal wiederholt,
sei es wichtig, den Vorgang lückenlos aufzuklären.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt in dem Fall ein so genanntes
Todesermittlungsverfahren, in dem geklärt wird, ob der Tod des
ungeborenen Kindes auf Fremdverschulden zurückzuführen ist. Mit
ersten Ergebnissen sei nicht vor Ende August zu rechnen, erklärte
eine Sprecherin.
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Datum: 23.06.2015 - 19:00 Uhr
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