Nach der ersten Temposünde wird es für Raser kritischer
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Nach der ersten Temposünde wird es für Raser kritischer
Generell gilt: Wer mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h ertappt wurde, fährt ab Rechtskraft der Entscheidung, die wegen des aktuellen Verstoßes ergeht, ein Jahr lang quasi auf Bewährung. Wird in dieser Zeit erneut ein Geschwindigkeitsverstoß in der Größenordnung von 26 km/h und mehr festgestellt, ist der Führerschein wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" für einen Monat weg ? auch wenn der erneute Geschwindigkeitsverstoß für sich betrachtet laut Bußgeldkatalog nicht mit einem Fahrverbot sanktioniert wird. Der Grund für diesen gesetzlichen Denkzettel in Form eines Fahrverbotes liegt nicht in der besonderen Gefährlichkeit einer drastischen Geschwindigkeitsübertretung, sondern in der Beharrlichkeit, mit der man sich mehrfach über Geschwindigkeitsanordnungen hinweggesetzt hat.
Ertappte Temposünder müssen sich außerdem davor in Acht nehmen, besonders schnell wieder rückfällig zu werden. Denn dann muss sogar bei Verstößen unterhalb der 26-km/h-Grenze um den Führerschein gebangt werden. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einen Autofahrer wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" mit einem Fahrverbot belegt, der beim zweiten Mal nur 25 km/h zu schnell war (Az: 3 Ss, OWi 422/2007). Die Tücke für diesen Fahrer: Zwei weitere erhebliche Verstöße lagen erst elf bzw. knapp zwölf Monate zurück. Als erheblich werden dabei alle Verstöße betrachtet, die mit einem Bußgeld von mehr als 35 Euro geahndet werden. So können also bereits mehrere Geschwindigkeitsverstöße unterhalb der 26-km/h-Grenze zu einem Fahrverbot führen, wenn sie kurz hintereinander folgen.
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Datum: 30.09.2009 - 10:48 Uhr
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