Landgericht Köln stellt Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung der Sparkasse KölnBonn fest -
Kunde kann Darlehen nach Jahren wirksam widerrufen
(firmenpresse) - In einem von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte erstrittenen Urteil, welches am 25.06.2015 verkündet wurde, hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln festgestellt (LG Köln, Az. 22 O 63/15), dass ein Ehepaar aus Köln ihren im Jahr 2007 abgeschlossenen Darlehensvertrag noch im Jahre 2014 widerrufen konnte, weil die seinerzeit verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Die zweiwöchige Widerrufsfrist begann mangels ordnungsgemäßer Belehrung nie zu laufen. In der Widerrufsbelehrung hieß es, dass die Widerrufsfrist "frühestens" mit Erhalt der Belehrung beginne. Dass dies fehlerhaft ist, hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2012 entschieden. Die Sparkasse berief sich jedoch darauf, dass sie bei der Belehrung das Muster des Gesetzgebers verwendet hätte und deshalb Vertrauensschutz genieße. Das Landgericht lies dies nicht gelten und folgte der Argumentation des Frankfurter Bankrechtlers, Rechtsanwalt Andreas Müller, der der Sparkasse mehrere Abweichungen im Verfahren nachwies, die vom Gericht als wesentliche inhaltliche und formale Abweichungen gewertet wurden. So fügte das Kreditinstitut zwei Fußnoten in die Belehrung ein. Ob die Einfügung solcher Fußnoten schädlich ist oder nicht, ist in der aktuellen Rechtsprechung nicht unumstritten. Nach Auffassung von Rechtanwalt Andreas Müller ist die Entscheidung des Landgerichts Köln jedoch sehr ausführlich und überzeugend begründet und setzt sich auch mit abweichender Rechtsprechung auseinander. Die Argumentation der Sparkasse die Fußnoten seien nur Arbeitsanweisungen für Mitarbeiter und verwirrten Kunden nicht, ließ das Gericht jedenfalls nicht gelten. Das Gericht wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, was solche Mitarbeiteranweisungen im Kundenexemplar zu suchen hätten. Interessant an der Entscheidung ist auch, dass die Einrede der Verwirkung, die die Bank erhoben hatte, vom Gericht verworfen wird. Die Frage ist höchstrichterlich bislang ungeklärt, da eine für den 23.06.2015 anberaumte Verhandlung des BGH abgesetzt wurde. Die Mehrheit der Bankrechtsexperten mutmaßen, dass die Bank den klagenden Anleger vor der Verhandlung entschädigt hat, weil man eine kundenfreundliche Entscheidung erwartete, die mit allen Mitteln verhindert werden sollte.
LSS Rechtsanwälte unterhalten ein Bankrechtsdezernat mit einem aktuellen Schwerpunkt im Kreditrecht. Darlehensnehmer werden bundesweit gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
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Datum: 25.06.2015 - 18:30 Uhr
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