Lausitzer Rundschau: Für mehr Gerechtigkeit
Zu den Plänen zur Reform des Mordparagrafen
ID: 1231706
schlimmsten Verbrechen, das hart bestraft gehört. Rüttelt
Bundesjustizminister Heiko Maas jetzt daran? Eine von ihm beauftragte
Expertengruppe plädiert dafür, Mörder nicht mehr automatisch
lebenslang hinter Gitter zu bringen. Das mag allgemeine Vorurteile
bestärken, wonach die deutsche Justiz viele Straftäter mit
Samthandschuhen anfasst. Doch tatsächlich geht es um eine dringend
notwendige Reform der Rechtsprechung. Schließlich stammt der
Mordparagraf noch aus einer Zeit, als die Nazis in Deutschland das
Sagen hatten. Entsprechend ideologisch gefärbt sind im
Strafgesetzbuch auch Mordmerkmale wie "Heimtücke" oder "niedrige
Beweggründe". Im Kern geht es um die Frage, wann ein Mord ein Mord
ist und wann "nur" Totschlag. Die Antwort entscheidet darüber, ob ein
Straftäter mindestens für 15 Jahre ins Gefängnis muss oder für ein
Drittel dieser Zeit. Das geltende Strafrecht begünstigt hier das
Recht des Stärkeren. Wenn eine Frau ihren gewalttätigen Partner aus
großer Verzweiflung vergiftet, dann ist das Mord, weil heimtückisch.
Damit steht die Frau zum Beispiel mit einem Sexualmörder auf einer
Stufe. Umgekehrt kommt ein Täter mit Totschlag davon, wenn es nicht
gelingt, ein Mordmerkmal nachzuweisen und er beharrlich über den
Tathergang schweigt. Die schwammigen Begriffe im Strafrecht können
also für große Ungerechtigkeit sorgen. Für die Richter ist es
jedenfalls sehr schwierig, in einer Vielzahl entsprechender Fälle ein
angemessenes Urteil zu fällen. Deshalb macht eine Überarbeitung des
Strafrechts Sinn. Der Bericht der Expertenkommission ist dafür ein
Wegweiser.
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Datum: 29.06.2015 - 21:14 Uhr
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