Schiewerling: Wenig Anlass zu Euphorie beim Mindestlohn

Schiewerling: Wenig Anlass zu Euphorie beim Mindestlohn

ID: 1232278
(ots) - Anwendung des Mindestlohngesetzes bleibt
kompliziert

Die Bundesarbeitsministerin hat heute, ein halbes Jahr nach
Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, eine Bilanz
vorgelegt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Fairness am Arbeitsplatz und gerechte Entlohnung sind zentrale
Ziele auch der Politik der Union. Deshalb hat die Unions-Fraktion die
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns unterstützt. Der Mindestlohn
hat die Arbeitsbedingungen in der Tat für etliche Menschen
verbessert. Eine weitergehende und grundsätzliche Bilanz ist nach nur
sechs Monaten jedoch verfrüht. Der kurze Zeitraum und auch die
Indikatoren sind mehr als Trendmeldung und nicht als Fazit zu
bewerten. Denn mittel- und langfristige Einflüsse können nicht
berücksichtigt werden. Zudem wird in der Bewertung häufig noch mit
Annahmen und Prognosen operiert.

Dies gilt gerade für die Bewertung zu den Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt. Nach den Erfahrungen in der ersten Jahreshälfte ist
festzustellen, dass es keine nennenswerten Arbeitsplatzverluste
gegeben hat. Dass der Mindestlohn jedoch keinerlei negative
Auswirkungen auf den Arbeitmarkt haben soll, ist mehr als
zweifelhaft. Der gute Konjunkturverlauf kann über Auswirkungen
hinwegtäuschen. Auch der Abbau der Arbeitslosigkeit hätte in einigen
Regionen ohne den Mindestlohn noch stärker ausfallen können. Zudem
ist die Zahl der Minijobs stark gesunken. Dies kann darauf hindeuten,
dass der Einsatz sich in manchen Branchen nicht mehr lohnt, es kann
aber auch eine Umwandlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
vorliegen. Dies müssen wir weiter im Blick behalten.

Die von der Bundesarbeitsministerin angekündigten Erleichterungen
bei den Dokumentationspflichten sowie der Auftraggeberhaftung sind zu


begrüßen. Allerdings halten wir diese nicht für ausreichend. Der
Vorschlag, neben der bereits bestehenden Gehaltsschwelle von 2.958
Euro eine weitere Gehaltsschwelle von 2.000 Euro einzuführen, führt
für die Unternehmen aber auch die Kontrollbehörden zu einer großen
Unübersichtlichkeit und macht die Anwendung des Mindestlohngesetzes
noch komplizierter. Wir bleiben daher bei unserem Vorschlag, die
Gehaltsschwelle bei der Aufzeichnungspflicht generell abzusenken.

Viele Unternehmen sind nicht von der Höhe des Mindestlohns
betroffen, aber von den Regelungen des Mindestlohngesetzes wie zum
Beispiel die Auftraggeberhaftung, die zu viel Verärgerung und
Verunsicherung geführt hat. Es ist zu begrüßen, dass die Ministerin
mit dem Bundesfinanzminister noch einmal klarstellt, wie diese
Haftungsregel zu verstehen ist. Eine gesetzliche Klarstellung ist
hier allerdings erforderlich. Die Haftung soll auf den eigenen
Vertragspartner beschränkt werden, denn nur hier kann der
Auftraggeber Einfluss nehmen.

Auch im Ehrenamt, vor allem im Sport- und Kulturbereich, haben die
Regelungen des Mindestlohngesetzes zu Aufzeichnungspflichten und
Haftungsfragen zu einer großen Verunsicherung geführt. Auch hier
brauchen wir gesetzliche Klarstellungen, dass der Mindestlohn für
diese Bereiche nicht gilt.

Bei den Regelungen zur Praktika halten wir weitere
Flexibilisierungen für nötig. Uns geht es darum, den Zugang in den
Arbeitsmarkt für junge Menschen nicht zu verbauen. Hier sind die
Regelungen im Mindestlohngesetz nicht ausreichend."



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Datum: 30.06.2015 - 15:39 Uhr
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