Vergleich: WAZ verzichtet künftig auf einige Klauseln in AGB

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Vergleich: WAZ verzichtet künftig auf einige Klauseln in AGB



(pressrelations) - >Berlin, 30.09.2009 - Der DJV-Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen ein Unternehmen aus der WAZ-Mediengruppe, der mit der dju in ver.di abgestimmt war, hat jetzt zu einem Vergleich geführt. Hintergrund: Das Unternehmen hatte den freien Fotografen und Journalisten der Redaktion Reise-Journal mitgeteilt, dass sie sich "grundsätzlich mit einer erneuten Veröffentlichung innerhalb der Mediengruppe und bei Partnerverlagen" ohne weiteres Honorar einverstanden erklären müssten. Diese Klausel sahen die beiden Journalistenorganisationen als rechtswidrig an.

Das Unternehmen der WAZ-Mediengruppe und der DJV haben sich am 29. September 2009 vor dem Landgericht Stuttgart in einem Vergleich einvernehmlich verständigt. Dieser Vergleich ist auch mit der dju in ver.di abgestimmt.

Das betreffende Unternehmen der WAZ-Mediengruppe wird künftig die genannte Formulierung über Texte und Bilder nicht weiter verwenden. Aus Schreiben, die diese Formulierung enthalten, wird das Unternehmen keine Rechte herleiten.


Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13

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Datum: 01.10.2009 - 03:48 Uhr
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