Vergleich: WAZ verzichtet künftig auf einige Klauseln in AGB
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Vergleich: WAZ verzichtet künftig auf einige Klauseln in AGB
Das Unternehmen der WAZ-Mediengruppe und der DJV haben sich am 29. September 2009 vor dem Landgericht Stuttgart in einem Vergleich einvernehmlich verständigt. Dieser Vergleich ist auch mit der dju in ver.di abgestimmt.
Das betreffende Unternehmen der WAZ-Mediengruppe wird künftig die genannte Formulierung über Texte und Bilder nicht weiter verwenden. Aus Schreiben, die diese Formulierung enthalten, wird das Unternehmen keine Rechte herleiten.
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Datum: 01.10.2009 - 03:48 Uhr
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