FDP will Nichtraucherschutz aushöhlen
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FDP will Nichtraucherschutz aushöhlen
"Die CDU lässt sich von der FDP am Nasenring herumführen. Tatsächlich gibt es derzeit keine Notwendigkeit, das hessische Gesetz zu ändern, da das Bundesverfassungsgericht die anhängigen Klagen noch nicht verhandelt hat. Ohnehin sprechen sich Dreiviertel der Bevölkerung für eine bundeseinheitliche Regelung aus. Offensichtlich befürchtet die FDP, dass das hessische Gesetz im Gegensatz zu anderen Bundesländern mit seiner Innovationsklausel durchaus verfassungskonform sein könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 entschieden, dass ein absoluter Nichtraucherschutz im Gaststättenbereich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Regelungsbedarf wurde lediglich hinsichtlich bestimmter Ausnahmetatbestände gesehen, die zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen verschiedenen Kategorien von Gaststätten führen.
"In dem vorliegenden Gesetzentwurf fehlt wie nicht anders zu erwarten der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor den Gefahren des Passivrauchs gänzlich. Es ist wissenschaftlich unumstritten, dass Beschäftigte im Gastronomiebereich aufgrund der Dauer und der Höhe der Schadstoffkonzentration besonders hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind", erklärt Kordula Schulz-Asche.
"Im Gegensatz zur Absicht des Gesetzentwurfes von CDU und FDP zeitigt die Debatte über den Nichtraucherschutz in den letzten Jahren die ersten Erfolge: bei einer steigenden Zahl von Jugendlichen ist Rauchen inzwischen "out". Verqualmte Kneipen gehören der Vergangenheit an. Während in allen Ländern mit einem konsequenten Nichtraucherschutz die Akzeptanz in der Bevölkerung immer weiter steigt und das Risiko für bestimmte Krankheiten sinkt, versucht die FDP Hessen zum letzten verqualmten Raucher-Abteil Europas zu machen.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 01.10.2009 - 07:18 Uhr
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