Zeckenbiss im Urlaub – Impfschutz und Unfallversicherung überprüfen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Was den Wenigsten bekannt sein dürfte, ist die Möglichkeit, sich gegen die wirtschaftlichen Folgen der Krankheit FSME und Borreliose innerhalb einer privaten Unfallversicherung abzusichern. „Doch Vorsicht, die Gerichte streiten sich immer wieder, ob ein Zeckenbiss und seine Folgen tatsächlich auch als Unfall laut den Versicherungsbedingungen gelten“, betont Siegfried Karle. Daher sollten bestehende Unfallversicherungen auf den Einschluss Zeckenbiss überprüft werden, rät der Fachmann.
Aber nicht nur in Deutschland besteht die Gefahr einer Infektion durch einen Zeckenbiss, warnt Siegfried Karle. Speziell im Mittelmeerraum, also in den bevorzugten Urlaubsregionen, kann es durch einen Zeckenbiss einer infizierten „Braunen Hundezecke“ zum Boutonneuse-Fieber (Mittelmeer-Zeckenstichfieber) kommen, bzw. durch von Hunden eingeschleppte infizierten Zecken kann diese Erkrankung auch in Deutschland auftreten. Ärzte raten zu einer vorbeugenden Impfung gegen FSME, ein Impfschutz gegen Borreliose ist nicht möglich. Ebenfalls keinen Impfschutz besteht gegen das Mittelmeer-Zeckenstichfieber.
Wer seine bestehende Unfallversicherung überprüfen lassen möchte, kann den kostenlosen „Versicherungs-Check“ der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“ nutzen. Weitere Tipps zum Thema Impfschutz, Zeckenbiss (z.B. Risikogebiete, richtige Entfernung) sind dort ebenfalls erhältlich.
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Datum: 03.07.2015 - 10:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1233868
Anzahl Zeichen: 2048
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.07.2015
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