Wasserrutschen: Richtiges Verhalten schützt vor Unfällen / TÜV Rheinland: Hinweistafeln und Ampelsysteme immer beachten / Kinder mit örtlichen Gegebenheiten vertraut machen
ID: 1235150
Wasserrutschen bieten ausgelassenen Badespaß. Besonders bei Kindern
und Jugendlichen kommen die Röhren gut an. Damit dem rutschigen
Vergnügen nichts im Wege steht, immer die Regeln beachten.
"Hinweistafeln an den Wasserrutschen zeigen, ab welchem Alter und in
welcher Rutschposition die Anlage benutzt werden darf und welchen
Schwierigkeitsgrad sie besitzt", sagt Hans Küpper von TÜV Rheinland,
der mit seinem Team die Sicherheit von Wasserrutschen prüft. Den
Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten ist eine der
wichtigsten Regeln, damit es keine Verletzungen gibt. An manchen
Anlagen sind am Start Ampeln angebracht, die über eine Lichtschranke
verfügen. Sie zeigen an, wann die Rutsche für den nächsten Badegast
frei ist.
Europäische Norm für Wasserrutschen
Die Anlagen in Deutschland und in Europa unterliegen einer
Prüfpflicht. Einmal pro Jahr soll durch eine Prüforganisation wie TÜV
Rheinland gecheckt werden, ob die Rutschen die Vorschriften nach DIN
EN 069 erfüllen. Sie gelten für alle Wasserrutschen in Schwimmbädern
mit öffentlicher Nutzung sowie für Hotel-Pools. "Am Eingang der
Rutschen muss laut Norm ein Schild mit Hinweisen zum richtigen
Rutschverhalten angebracht sein", so der Experte. Die einzelnen
Hinweise sind nicht in den verschiedenen europäischen Sprachen
aufgeführt, sondern werden durch allgemeinverständliche Piktogramme
erklärt. Einige Hotels lassen ihre Anlagen durch unabhängige
Prüforganisationen entsprechend zertifizieren. Bei diesen Anlagen
können Eltern sichere Wasserrutschen erwarten. "Bei nicht geprüften
Anlagen und bei Anlagen in außereuropäischen Ländern kann es
allerdings öfter einmal Mängel an den Rutschen geben", weiß Hans
Küpper.
Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen
Eltern sollten ihre Kinder beim ersten Schwimmbadbesuch mit dem
Gelände vertraut machen und gemeinsam die Hinweisschilder an den
Wasserrutschen anschauen. In jedem Fall gilt: kleine Kinder an und in
den Schwimm- und Rutschbecken niemals unbeaufsichtigt lassen.
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Datum: 07.07.2015 - 10:00 Uhr
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