Erbschaftsteuer wird zum Reichen-Schonprogramm
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Erbschaftsteuer wird zum Reichen-Schonprogramm
Dazu erklärt Sven Lehmann, Landesvorsitzender GRÜNE NRW:
"Die Reform der Erbschaftsteuer der Großen Koalition wird zum Reichen-Schonprogramm. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Ende der Privilegierung reicher Firmenerben gegenüber kleinen Erbschafen verlangt. Davon kann keine Rede mehr sein. Schon im ursprünglichen Vorschlag von Wolfgang Schäuble waren 99% aller Unternehmen befreit. Mit der automatischen Schongrenze von 26 Millionen Euro machen Union und SPD die Reform jetzt zur Farce. Länder und Kommunen, denen die Einnahmen zustehen, gucken in die Röhre. Die Landesregierung muss jetzt dringend im Bundesrat darauf drängen, dass das Reförmchen nicht noch weiter verwässert wird."
Martin Sebastian Abel, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, erklärt zu diesem Thema:
Besonders absurd ist die Verdoppelung der Schongrenze für Familienunternehmen. Wir haben immer gesagt, eine Reform der Erbschaftsteuer muss Arbeitsplätze schützen und darf den Fortbestand von Unternehmen nicht gefährden. Das Kriterium Familienbetrieb sagt aber weder etwa über die wirtschaftliche Situation noch über die Größe des Betriebs aus. Eine solche Regelung halten wir für verfassungsrechtlich fragwürdig. Eine gerechte Erbschaftsteuer muss dafür Sorge tragen, dass die besonders Vermögenden in Zukunft einen größeren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Da sie eine reine Ländersteuer ist, werden uns zukünftig weitere Milliardenbeträge fehlen, um wichtige Zukunftsinvestitionen in Kindergärten, Schulen und Hochschulen tätigen zu können. Deswegen ist es mehr als bedauerlich, dass die SPD diese Reform so mitträgt.
Zum Hintergrund:
Union und SPD haben ihren Streit über die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt und kommen der Wirtschaft nochmals und weitreichend entgegen. Mit dem jetzt erzielten Kompromiss lockert die Koalition - vor allem auf Druck der CSU - die Vorgaben zur Verschonung von Firmenerben. Die Freigrenze bis zu einer "Bedürfnisprüfung" soll nun auf 26 Millionen Euro je Erbfall angehoben werden - statt der zunächst geplanten 20 Millionen Euro. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen liegt diese Schwelle jetzt bei 52 Millionen Euro statt ursprünglich geplanter 40 Millionen Euro. Das Bundeskabinett entscheidet am Mittwoch (08.07.) über den Vorschlag. Das Gesetz muss auch im Bundesrat beraten werden.
Oliver Koch
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW
Pressesprecher
Oststr. 41-43
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211 3866612
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Datum: 07.07.2015 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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