Sparkasse Starkenburg: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen
Kreditnehmer sollten Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen
Auch von uns geprüfte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen der Sparkasse Starkenburg weisen vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung Fehler auf:
- So wurde in der Widerrufsbelehrung zu Immobilienkrediten eine Formulierung verwendet, wonach die Frist zum Widerruf "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt. Diese Formulierung genügt, wie mehrere Senate des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt entschieden haben, nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie informiert den Verbraucher nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist und ist irreführend.
- Außerdem wurde über die Widerrufsfolgen fehlerhaft belehrt.
- Hinzu kommt, dass die Sparkasse zwei Fußnoten eingefügt hat, die von verschiedenen Gerichten ebenfalls bereits als unzulässig beanstandet wurden.
Daneben gibt es eine ganze Vielzahl möglicher Fehler, die von zahlreichen Sparkassen, die mehr oder minder flächendeckend entsprechende Formulare verwendet haben, gemacht wurden.
Wir raten Kunden der Sparkasse Starkenburg daher, die in Ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht darauf prüfen zu lassen, ob sie auch heute noch den Darlehenswiderruf erklären können.
Diese Prüfung führen wir für Kreditnehmer der Sparkasse Starkenburg kostenlos durch.
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
(info@nittel.co)
Artikellink: http://darlehenswiderruf.net/2015/07/08/sparkasse-starkenburg-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-in-kreditvertraegen/
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Die Anwälte von Nittel und Minderjahn mit ihrer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Neckargemünd, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://anwaltshaftung.de und http://darlehenswiderruf.net
Datum: 08.07.2015 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzierung & Kredite
Meldungsart: Finanzinformation
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