Sparkasse Kraichgau: Widerrufsrecht - Fehler in Darlehensvertrag
Sparkasse Kraichgau rechtskräftig zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt
Das Landgericht Karlsruhe beanstandete, dass die Sparkasse Kraichgau in der Widerrufsbelehrung die Formulierung "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" verwendet hat. Diese genügt, wie mehrere Senate des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt entschieden haben, nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie informiert den Verbraucher nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist und die zeitlichen Grenzen des Widerrufsrechts, weil sie nicht umfassend und zudem irreführend ist. Die Verwendung des Wortes "frühestens" ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Er vermag ihr lediglich zu entnehmen, dass die Widerrufsfrist "jetzt oder später" beginnen, der Beginn des Fristlaufs also noch von weiteren Voraussetzungen abhängen soll. Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt.
Die Belehrung ist auch deshalb unwirksam, weil der Verbraucherdarlehensvertrag schriftlich abzuschließen war. Der Widerrufsbelehrung muss bei Schriftform des Vertrags eindeutig zu entnehmen sein, dass der Lauf der Widerrufsfrist zusätzlich zu dem Empfang der Widerrufsbelehrung erfordert, dass der Verbraucher im Besitz einer seine eigene Vertragserklärung enthaltenden Urkunde ist. Daran fehlt es in der Widerrufsbelehrung der Sparkasse Kraichgau ebenfalls.
Das Landgericht verurteilte die Sparkasse Kraichgau nicht nur dazu, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen. Sie muss hierauf darüber hinaus 12,25% Zinsen zahlen. Dies begründete das Gericht damit, dass die Sparkasse Kraichgau nach dem Vortrag des Klägers diesen Zinssatz für Dispokredite verlangen würde und die Vorfälligkeitsentschädigung dafür verwendet hätte, Dispokredite zu gewähren.
Derartige Fehler in den Widerrufsbelehrungen tauchen aber nicht nur bei der Sparkasse Kraichgau auf. Gleichlautende Formulare wurden durch zahlreiche andere Sparkassen verwendet, so dass die Kreditnehmer auch die Darlehensverträge mit anderen Sparkassen widerrufen und so die Kredite auf die derzeit geltenden günstigen Zinssätze umschulden oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern können.
Lassen Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Immobilienkreditvertrages mit der Sparkasse Kraichgau oder anderen Banken und Sparkassen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen - kostenlos.
Artikellink: http://darlehenswiderruf.net/2015/07/07/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-in-darlehensvertrag-der-sparkasse-kraichgau/
Ihr Ansprechpartner: Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (info@nittel.co)
Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080
München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte
Die Anwälte von Nittel und Minderjahn mit ihrer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Neckargemünd, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://anwaltshaftung.de und http://darlehenswiderruf.net
Datum: 08.07.2015 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1235727
Anzahl Zeichen: 4022
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Finanzierung & Kredite
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1039 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sparkasse Kraichgau: Widerrufsrecht - Fehler in Darlehensvertrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).