Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
ID: 1235754
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Eine häufige Frage, die der GVI-Vorstand Jürgen Buck, regelmäßig nach einem Unwetter beantworten muss ist, welche Versicherung die Regulierung der Sturmschäden übernimmt. Die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung übernimmt Sturmschäden, z. B. bei Schäden an Solaranlagen, Wintergärten und Fenstern. Dringt in Folge eines Sturmes Regenwasser ins Gebäude und beschädigt den Hausrat, greift die Haus-ratversicherung. Hagelschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt“, erläutert der Versicherungsexperte der GVI.
Wichtig für den Versicherungsschutz bei Sturmschäden ist, dass An- und Umbauten an einer Immobilie der Versicherung vorab gemeldet werden. „Wurde ein Wohnhaus nachträglich mit einer Photovoltaikanlage aufgerüstet, ist es wichtig, eine bestehende Gebäudeversicherung auf einen möglich Einschluss des Risikos zu überprüfen“, rät Jürgen Buck.
Viele Hausbesitzer sind zudem überrascht, dass ihre Versicherung keine Absicherung bei eindringendem Regenwasser durch Starkregen übernehmen. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die wichtige Elementarversicherung zusätzlich in der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung mit vereinbart ist.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Sturmschäden und Versicherung“ sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
Datum: 08.07.2015 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1235754
Anzahl Zeichen: 2138
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.07.2015
Anmerkungen:
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Diese Pressemitteilung wurde bisher 691 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Aktuellster Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Berlin ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im
Sparkassen u. Kreissparkassen: Fehler in Widerrufsbelehrungen 2011/12 ...
OLG München entscheidet zu Gunsten der Sparkassenkunden 06.07.2015 - Zahlreiche Sparkassen und Kreissparkassen verwendeten in den Jahren 2011 bis 2013 im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen Widerrufsbelehrungen, bei denen die Belehrung im so genannten Ankreuzmodell
Zeckenbiss im Urlaub – Impfschutz und Unfallversicherung überprüfen ...
03.07.2015. Die Erkrankungen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Borreliose, die beide durch einen infizierten Zeckenbiss übertragen werden, traten in früheren Jahren hauptsächlich im Süden von Deutschland auf. Durch die warmen Winter breiten sich Zecken jedoch auch in Richtung Norden aus
Strafrecht: Gesetzbuch bald ohne "Mord und Totschlag"? ...
Die Begriffe " Mord und Totschlag" sind natürlich sprichwörtlich in unseren Sprachgebrauch eingegangen, stammen jedoch aus dem Strafgesetzbuch (§ 211 und § 212 StGB). "Das Bundesjustizministerium plant gegenwärtig eine Gesetzesreform die Tötungsdelikte betreffend; ein Gesetzes




