Sparkasse Tauberfranken: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Kreditvertrag
Neckargemünd, den 08.07.2015 - Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen der Sparkassen beschäftigen seit einigen Jahren die deutschen Gerichte. Auch für Darlehensnehmer der Sparkasse Tauberfranken bieten diese Fehler die Chance, Ihre seit November 2002 abgeschlossenen Darlehensverträge auch heute noch zu widerrufen und so vom derzeit günstigen Zinsniveau zu profitieren oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern. Denn von uns geprüfte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen der Sparkasse Tauberfranken weisen vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung verschiedene Fehler auf, die dem Darlehensnehmer auch heute noch ein Widerrufsrecht gewähren.
Die in den Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen prüfen unsere erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne. Für Kreditnehmer, auch für Kunden der Sparkasse Tauberfranken, ist diese Prüfung kostenlos. Mehr Informationen zur Prüfung erhalten Sie hier: www.darlehenswiderruf.net
Mehr Informationen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen der Sparkasse Tauberfranken: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-in-kreditvertraegen-der-sparkasse-tauberfranken.html
Ihr Ansprechpartner: Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (info@nittel.co)
Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080
München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte
Die Anwälte von Nittel und Minderjahn mit ihrer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Neckargemünd, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://anwaltshaftung.de und http://darlehenswiderruf.net
Datum: 09.07.2015 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1236140
Anzahl Zeichen: 1970
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Finanzierung & Kredite
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1563 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sparkasse Tauberfranken: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Kreditvertrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).