Bundesrat entscheidet morgen über Verbot der Pelztierhaltung
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Am morgigen Freitag, den 10.07.2015, wird der Bundesrat über ein Verbot der Pelztierhaltung abstimmen. Den Antrag eingebracht haben die Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz.
Bundesrat entscheidet morgen über Verbot der Pelztierhaltung(firmenpresse) - Die Haltung von Nerzen für die Pelzgewinnung steht seit Jahrzehnten in der öffentlichen Kritik. Auf engstem Raum in winzige Gitterkäfig gesperrt, fristen die Tiere ein kurzes qualvolles Dasein, das mit einem minutenlangen Todeskampf in einer mobilen Gaskammer endet.
Vor fast neun Jahren, am 03. November 2006, beschloss der Bundesrat daher eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die auch die Haltungsbedingungen für Tiere auf Pelztierfarmen verbessern sollte. Für die Umsetzung wurde den Pelztierfarmbetreibern eine Übergangsfrist von 5 Jahren eingeräumt. Diese lief am 11.12.2011 aus. Doch bis heute hat kein Pelztierzüchter die neuen Haltungsvorgaben umgesetzt. Stattdessen versuchen die Züchter die Umsetzung mit immer neuen Klagen zu verhindern.
Im Dezember 2014 urteilte das Oberverwaltungsgericht Schleswig, zum Erstaunen vieler Juristen, dass die hohen Anforderungen an die Haltung von Nerzen in der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, einem Berufsverbot gleichkämen. Dies hätte, so das Gericht, nicht in Form einer Verordnung geschehen dürfen, sondern nur durch ein Gesetz, welches auch den Bundestag hätte passieren müssen.
Eine eben solche Gesetzesänderung fordern jetzt die Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Vor rund einem Monat haben Sie einen Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes und dem Verbot der Haltung von Pelztieren eingebracht.
Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. begrüßt diese Initiative ausdrücklich. "Damit könnte endlich Rechtssicherheit geschaffen werden", so Jan Peifer, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüros.
Der Verein hofft, dass der Bundesrat am Freitag der Empfehlung des Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz folgt und sich dafür entscheidet, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
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Datum: 09.07.2015 - 13:30 Uhr
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