NOZ: Nachricht zu Verfassungsschutz zu AfD
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Partei im Bericht 2014 nicht beschrieben - "Hohe rechtliche
Hürden"
Osnabrück. Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist
aktuell kein Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes (BfV).
Dies teilte das BfV auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Freitag) mit. Im Verfassungsschutzbericht 2014 sei die AfD nicht
beschrieben, hieß es. "Für eine Beobachtung durch den
Verfassungsschutz gelten hohe rechtliche Hürden", teilte die Behörde
weiter mit. Am vergangenen Wochenende waren beim Bundesparteitag der
AfD in Essen einige Redner durch islam- oder ausländerfeindliche
Äußerungen aufgefallen.
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Datum: 09.07.2015 - 16:43 Uhr
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