Infinus: Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Kapitalanlagebetrug steht

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Infinus: Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Kapitalanlagebetrug steht



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/INFINUS.html Die Anklage im Infinus-Skandal steht. Die sechs Hauptbeschuldigten müssen sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug verantworten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anklageschrift gegen den ehemaligen Infinus-Chef und fünf weitere Beschuldigte umfasst 757 Seiten. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Mit einem Schneeballsystem sollen die Anleger betrogen worden sein. Dabei geht die Staatsanwaltschaft Dresden von rund 22.000 geschädigten Anlegern aus, die sich zwischen 2011 und 2013 mit zirka 312 Millionen Euro an Infinus-Produkten beteiligt haben, berichtet der MDR.

Auf Grund des Beschleunigungsgebots sei in der Anklageschrift nur ein Teil der Fälle und Geschädigten erfasst, betont die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich wird der Schaden weit höher eingeschätzt. Seit 2001 sollen sich ca. 54.000 Anleger mit rund 2,1 Milliarden Euro bei der Infinus-Gruppe beteiligt haben. Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnten Vermögenswerte in Höhe von rund 81 Millionen Euro sichergestellt werden. Noch offen ist, wann der Strafprozess gegen die sechs Angeklagten eröffnet wird. Gegen weitere Beschuldigte wird noch ermittelt.

Während die Eröffnung des Strafprozesses noch auf sich warten lässt, wird in einem viel beachteten Zivilprozess am Landgericht Leipzig die Schadensersatzanklage eines Anlegers gegen Infinus-Manager verhandelt. Das Gericht erkannte bereits Hinweise, dass die Anleger sittenwidrig getäuscht worden sein könnten. Das Verfahren wird am 18. September fortgesetzt.

Für die geschädigten Anleger ist der Prozess in Leipzig von großer Bedeutung, da er allgemein als Musterverfahren eingeschätzt wird. Dabei soll geklärt werden, wer für falsche, unvollständige oder irreführende Angaben in den Verkaufsprospekten der Infinus-Gruppe verantwortlich ist. Gegen die Prospektverantwortlichen können sich die Schadensersatzansprüche richten. Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig dürfte richtungsweisenden Charakter für die zahlreichen weiteren Zivilprozesse haben.



Anleger, die abgesehen vom Strafprozess ihre Schadensersatzansprüche zivilrechtlich geltend machen möchten, können sich zur Durchsetzung ihrer Forderungen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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