Altkanzler Schmidt ab 2016 ohne Mentholzigaretten
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Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) den Verkauf von
Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016 komplett zu
untersagen. Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von
Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor. Das Fehlen dieser
Frist im Referentenentwurf des Ministeriums stellt einen Bruch des
Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD dar, der eine 1:1-Umsetzung
von EU-Vorgaben vorschreibt. "Ein aus nicht nachvollziehbaren Gründen
vorzeitig erfolgendes Verbot von Mentholzigaretten wäre
gesundheitspolitisch unsinnig, gefährdet die deutschen
Produktionsstandorte und kostet den Finanzminister hunderte Millionen
Euro", so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.
Altbundeskanzler Helmut Schmidt, Deutschlands berühmtester
Raucher, soll nach Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft gezwungen werden, bereits ab kommendem Jahr auf seine
bevorzugten Mentholzigaretten zu verzichten.
Die TPD sieht ein Verbot von Tabakerzeugnissen mit einem
sogenannten charakteristischen Aroma vor. Speziell für ein Verbot von
Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist bis Mai 2020, um
Konsumenten ausreichend Zeit zu geben, zu anderen Erzeugnissen zu
wechseln. Der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums
zur Umsetzung der Richtlinie verzichtet auf diese verlängerte Frist
und verbietet diese Zigaretten bereits ab Mai 2016. Dies widerspricht
dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition, der eine 1:1-Umsetzung
von EU-Vorgaben vorsieht, um Mehrbelastungen für die deutsche
Wirtschaft zu vermeiden.
Während in der EU-Tabakproduktrichtlinie ein Verfahren
aufgezeichnet wird, um die Verwendung von Zusatzstoffen einheitlich
zu regulieren, greift Deutschland vorweg und führt damit zu
Verzerrungen innerhalb des EU-Binnenmarktes.
Da auch die Ausfuhr von Mentholzigaretten in die übrigen
EU-Mitgliedstaaten ab Mai 2016 nicht länger zulässig wäre, wird mit
dem vorzeitigen Verbot den exportstarken Herstellungsstandorten in
diesem Land und den dortigen Beschäftigten massiv geschadet. Die
Produktion würde zwangsläufig in andere EU-Mitgliedstaaten verlagert
werden. "Mittelständische Hersteller, die ihren Produktionsstandort
nicht verlagern können und wollen, werden von diesem Verbot besonders
getroffen. Das Landwirtschaftsministerium zeichnet sich einmal mehr
durch wirtschaftsunfreundliche Regulierungswut aus", kritisiert
Mücke: "Die Begründung des sofortigen Verbots des Zusatzstoffes
Menthol ist nicht nachvollziehbar und trägt neoprohibitionistische
Züge."
Für Konsumenten wie Altkanzler Schmidt bliebe die Möglichkeit,
ihren Bedarf an Mentholzigaretten bis 2020 im benachbarten Ausland zu
decken. Damit liefe auch eine vermeintlich gesundheitspolitische
Zielsetzung des sofortigen Verbots weitgehend ins Leere.
Unmittelbare Auswirkungen würde hingegen der Bundesfinanzminister
spüren. Ihm entgingen durch ein vorzeitiges Verbot von
Mentholzigaretten jährlich bis zu 470 Mio. Euro. Bis zum Jahr 2020
fehlte dem Bundeshaushalt somit ein Betrag von bis zu 1,8 Mrd. Euro.
Mit dieser Summe ließen sich zur Verwirklichung der Energiewende rund
1.200 km dringend benötigte Oberlandleitungen errichten bzw. etwa 180
km Erdkabel verlegen.
Der DZV vertritt die Zigarettenindustrie in Deutschland und ist
zentraler Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Medien und
Gesellschaft in allen Fragen rund um die Themen Rauchen und
Zigaretten. Der DZV ist auch Interessenvertreter der rund 20
Millionen Konsumenten von Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem
Leitmotiv "Genuss braucht Verantwortung" engagiert sich der DZV für
ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
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Deutscher Zigarettenverband (DZV)
Jan Mücke
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Datum: 12.07.2015 - 12:19 Uhr
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