Protected-Shops-Umfrage: 1 Jahr Verbraucherrechte-Richtlinie
Vor gut einem Jahr, am 13.06.2014, wurde die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Deutschland umgesetzt.Über eine Umfrage möchte Protected Shops ermitteln, wie es Online-Händlern seit dem ergangen ist.

(firmenpresse) - München, Juli 2015: Protected Shops führt eine Umfrage zum Thema Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) durch. Seit gut einem Jahr ist diese in Kraft und hat Online-Händler gezwungen, ihren Webshop anzupassen. Neue Pflichtinformationen waren einzufügen, Abläufe abzuändern und Rechtstexte wie AGB; Widerrufsbelehrung und Co. umzuformulieren. Die Ergebnisse der Umfrage sollen Protected Shops dabei helfen, den Bedürfnissen und Anforderungen im eCommerce noch besser gerecht zu werden.
Wie ist es Shop-Betreibern seit der Rechtsänderung ergangen?
Wie wurden die neuen gesetzlichen Vorgaben im Webshop umgesetzt? Haben Händler die Chance wahrgenommen und ihr Service-Angebot zu Gunsten ihrer Kunden erweitert? Haben Konkurrenten die Rechtsänderung ausgenutzt und Abmahnungen wegen falscher oder fehlender Umsetzung der VRRL ausgesprochen?
Die Antworten auf diese und weitere Fragen sollen Protected Shops zeigen, was für Shop-Betreiber beim täglichen Geschäftsbetrieb wirklich wichtig ist.
Mitmachen und Gewinnen!
Unter allen Teilnehmern werden insgesamt 11 der neuen "Basispakete" von Protected Shops zur Absicherung des Warenhandels über Online-Marktplätze wie eBay, Amazon und Co. im Gesamtwert von über 1.000,- EUR verlost. Die Teilnahme ist noch bis zum 24.07.2015 möglich. Mehr Infos dazu gibt es hier: http://www.protectedshops.de/unsere-schutzpakete/gewinnspiel
Europaweite Vereinheitlichung des Widerrufsrechts im eCommerce
Mit Umsetzung der VRRL in deutsches Recht traten für Online-Händler zahlreiche neue Regelungen in Kraft. Von den Rechtsänderungen war vor allem das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht betroffen. So wurde z.B. eine europaweit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeführt, die Rückabwicklung nach dem Widerruf beschleunigt und neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht eingefügt. Durch die Rechtsangleichung in allen europäischen Mitgliedstaaten sollten Händler auch zum grenzüberschreitenden Verkauf ihrer Waren ermutigt werden. Aber wurde dieses Ziel auch tatsächlich erreicht?
Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung - Fluch statt Segen
Um den Unternehmern die Pflicht, Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu belehren, zu erleichtern, hat der Gesetzgeber zudem eine neue Muster-Widerrufsbelehrung entworfen, die nur noch vollständig und korrekt ausgefüllt und anschließend in den Webshop eingebunden werden muss. Die Verwendung dieses gesetzlichen Musters bereitet aber auch ein Jahr nach der Einführung der neuen Bestimmungen noch Probleme, die erst gerichtlich geklärt werden müssen. Wird es von den Shop-Betreibern dennoch verwendet?
Abmahnungen bereits einen Tag nach Inkrafttreten der VRRL
Übergangsfristen für die Umstellung des Onlineshops gab es nicht. Händler, die am Tag nach der Umsetzung ihren Shop noch nicht angepasst hatten, mussten Abmahnungen fürchten. Bereits wenige Tage nach der Gesetzesänderung wurde über anwaltliche Schreiben vor allem die Verwendung "veralteter" Widerrufsbelehrungen abgemahnt: http://www.protectedshops.de/infothek/urteile/neues-verbraucherrecht
Wie viele Händler wurden bereits abgemahnt und wie sind sie damit umgegangen?
Abmahnungen leicht gemacht - Abwehr auch!
Die fehlerhafte oder fehlende Umsetzung der VRRL lässt sich über entsprechende Internetrecherchen besonders leicht auffinden. Auch wenn mittlerweile mehr als 12 Monate seit den gesetzlichen Neuerungen vergangen sind, finden sich in etlichen Online-Shops beispielsweise noch immer "alte" Widerrufsbelehrungen. Für die Unternehmer bedeutet das ein täglich steigendes Abmahnrisiko, das völlig unnötig, weil leicht zu beseitigen ist.
Über die Schutzpakete der Protected Shops GmbH können sich Webshop-Betreiber alle im eCommerce erforderlichen Rechtstexte, z.B. die Widerrufsbelehrung, schnell und unkompliziert generieren lassen. Mehr dazu hier: http://www.protectedshops.de/unsere-schutzpakete
Sicher vor Abmahnungen in 3 einfachen Schritten
Sämtliche im Online-Handel erforderlichen Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, Impressum und vieles mehr werden über einen Fragebogen in nur wenigen Minuten erstellt und können sofort in den Webshop eingefügt werden. Auch die automatische Einbindung und Aktualisierung ist möglich: Protected Shops bietet Schnittstellen zu zahlreiche Shopsystemen an: xt:commerce, Gambio, Magento, JTL, Shopware, Oxid, WordPress, Modified und PrestaShop.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Protected Shops GmbH zählt zu den führenden Anbietern in der Rechtstexterstellung und unterstützt Online-Händler bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Webpräsenzen. Mit einem fragebogengestützten Rechtstextgenerator ist Protected Shops ein Pionier in der dynamischen und automatisierten Erstellung und Aktualisierung von juristischen Dokumenten wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und vielem mehr. Dabei kann nicht nur der Verkauf über den eigenen Onlineshop, sondern auch über Online-Marktplätze wie Amazon, eBay, Yatego, DaWanda, Allyouneed (ehemals MeinPaket), Shopgate oder Etsy mit den anwaltlich überprüften Rechtstexten abgesichert werden. Daneben bietet Protected Shops ausgereifte Schnittstellen zu vielen gängigen Shopsystemen. Weit über 9.000 Onlineshops nutzen bereits den Service von Protected Shops und sind dadurch stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.
Protected Shops GmbH
Markus Kluge
Theresienhöhe 26
80339 München
presse(at)protectedshops.de
+49 (0) 89 72989050
http://www.protectedshops.de
Datum: 13.07.2015 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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