Die Zahnzusatzversicherung der Central - hohe Erstattung im Tarif prodent
Mehr Selbstbeteiligung der Bürger bei der Gesundheitsvorsorge wird kommen - Notwendigkeit der Zahnzusatzversicherung.
Mit dem Tarif prodent der Central kann sich der Versicherte auf einen Tarif zurückgreifen, der im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung gute Leistungen als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Zudem wurde die Central mit der Zahnzusatzversicherung im vergangenen Jahr Testsieger bei Stiftung Finanztest.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Der Tarif prodent ist ein reiner Zahnersatztarif. Auf Leistungen, die weitestgehend noch von der GKV erstattet werden, verzichtet der Tarif. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstattung für Zahnersatz. Sofern eine Vorleistung der GKV erbracht wird, bekommt der Patient insgesamt 90 Prozent der Gesamtkosten erstattet. Dieser Erstattungsanteil setzt zusammen aus der Leistung der GKV und der Central. Selbst wenn die GKV keine Leistung erbringt, erfolgt von der Central immer noch eine Kostenübernahme von 50 Prozent.
Der Tarif ist sinnvoll kalkuliert, damit die Kosten für die Versicherten stabil bleiben. Deshalb gibt es beim Tarif prodent zwei wesentliche Merkmale. Zum einen können fehlende Zähne mit versichert werden. Dafür nimmt die Central aber einen Beitragszuschlag von 5 Euro pro fehlenden Zahn. Bis zu drei fehlende Zähne können versichert werden.
Weiterhin wird von Vertragsbeginn an eine Leistungsstaffelung vereinbart. In den ersten sechs Versicherungsjahren können maximal 7.500 Euro an Leistung in Anspruch genommen werden. Für Patienten mit einem gesunden Gebisszustand stellt das kein Problem dar.
Wichtig ist, dass diese Instrumente dazu dienen, den Beitrag stabil zu halten. Schwerwiegende Risiken, die zur drastischen Verteuerung des Tarifes führen können, werden somit weitestgehend ausgeschlossen.
Eine Zahnzusatzversicherung soll natürlich für die zahnmedizinische Behandlung aufkommen. Dabei ist aber durch Leistungsstaffelung oder Beitragszuschlag gewährleitstet, dass der Patient auch verantwortungsvoll mit den Leistungen umgeht. Denn wenn bedingt durch zu hohe Rechnungen für Zahnersatzmaßnahmen die Kalkulation der Zahnzusatzversicherung nicht mehr aufgeht, müssen im Regelfall drastisch die Beiträge angepasst werden. Und das ist nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft.
Bildquelle: Frank Rosskoss, www.pixelio.de
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Datum: 02.10.2009 - 12:25 Uhr
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