ZDF-Magazin "Frontal 21": Umstrittene Sozialkassen beim BMW-Betriebsrat
Experten: Unabhängigkeit in Gefahr / BMW: Ordnungsgemäße Abwicklung sichergestellt (FOTO)
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(ots) -
Beim Autobauer BMW wurde offenbar über Jahre hinweg gegen das
Betriebsverfassungsgesetz verstoßen. Nach Recherchen des ZDF-Magazins
"Frontal 21", über die in der Sendung am Dienstag, 14. Juli 2015,
21.00 Uhr, berichtet wird, verfügen BMW-Betriebsräte über sogenannte
Sozialkassen mit zum Teil sechsstelligen Euro-Beträgen. Danach hatte
der BMW-Gesamtbetriebsratsvorsitzende Manfred Schoch Vollmacht über
ein Bankkonto einer sogenannten Sozialkasse des Gesamtbetriebsrats
(GBR). "Frontal 21" vorliegenden Rechnungen und Konto-Anweisungen
zufolge wurden von dem Konto bei der BMW-Bank Ende 2009 rund 370 000
Euro für die Einrichtung des BMW-eigenen Hotels "Ammerwald" in
Österreich gezahlt. Die Rechnung für ein "Wasserspiel" über 8000 Euro
zum Beispiel ging direkt an den GBR-Vorsitzenden Schoch. Einen Tag
später wies er den Betrag vom Konto der Sozialkasse zur Zahlung an.
Die 370 000 Euro auf dem GBR-Konto hatte der Betriebsrat über eine
Tombola eingenommen. Die Preise, wie ein 3er-BMW oder zwei
Motorräder, hatte das Unternehmen gestiftet. BMW bestreitet die
Existenz des Bankkontos und die Ausgaben auf Anfrage nicht. Die
Verwendung des Tombola-Erlöses für das Hotel "Ammerwald" sei jedoch
"eine Beteiligung der Mitarbeiter an dieser Erholungseinrichtung"
gewesen. In dem Hotel können langjährige Angestellte kostenlos Urlaub
machen.
Nach Recherchen von "Frontal 21" gibt es in zahlreichen Werken
weitere Sozialkassen. Verwaltet werden diese vom Betriebsrat,
finanziert insbesondere aus dem Verkauf aussortierter Autoteile, die
BMW dem Betriebsrat überlässt. Die Arbeitnehmervertreter verfügen so
über hohe Summen - auch in bar. Aus den Sozialkassen können sich
Mitarbeiter beispielsweise den Zahnersatz oder eine Brille
mitfinanzieren lassen. Wer den Zuschuss bekommt, entscheidet der
Betriebsrat.
"Der Betriebsrat verstößt eindeutig gegen das Gesetz", sagt
Bernhard Steinkühler, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gewählte
Arbeitnehmervertreter müssten vermögenslos sein, damit ihre
Unabhängigkeit gegenüber dem Konzern nicht gefährdet wird. Die
Arbeitnehmervertretung könne, wenn überhaupt, "über eine kleine
Handkasse verfügen, aus der dann das Porto bezahlt wird oder
Kopierpapier", aber nicht über solche Summen. Auch der
Unternehmensexperte Manuel René Theisen, Professor an der
Ludwig-Maximilians-Universität München, sieht die Unabhängigkeit des
BMW-Betriebsrates in Gefahr: "Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein
Betriebsrat nicht in die Versuchung kommen darf, Geld auszugeben.
Denn letztendlich ist es Geld des Unternehmens, das hier verteilt
wird."
Auf Nachfrage von "Frontal 21" teilte ein Sprecher des
BMW-Konzerns mit, eine "ordnungsgemäße Abwicklung" der Sozialkassen
sei sichergestellt. "Trotzdem wird kontinuierlich die Rechtslage
geprüft und erforderliche Anpassungen werden eingeleitet." Doch schon
am 6. Mai 2008 schrieb der Leiter "Nationale Steuern BMW" in einer
E-Mail, die "Frontal 21" ebenfalls vorliegt, an den Referenten des
Gesamtbetriebsrates, "dass der Betriebsrat gemäß Paragraf 41
Betriebsverfassungsgesetz direkt kein eigenes Vermögen verwalten
darf, um seine Unabhängigkeit und die ehrenamtliche Tätigkeit nicht
zu gefährden".
Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Schoch selbst verweist ebenso
wie BMW darauf, dass die Staatsanwaltschaft München I im Jahr 2011
nach einer anonymen Anzeige keine Ermittlungen aufgenommen hatte. Die
Behörde vermochte aufgrund "der lückenlosen, transparenten
Darstellung der Herkunft und Verwendung der jeweiligen Beträge" aus
der GBR-Sozialkasse, mit der das Hotel ausgestattet wurde, keinen
strafrechtlichen Sachverhalt zu erkennen. Und weiter: "Eine
persönliche Bereicherung des Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats
steht ebenfalls nicht in Frage." Ob jedoch eine Beeinflussung des
Betriebsrats durch BMW vorlag, habe die Staatanwaltschaft damals
nicht geprüft, weil kein entsprechender Strafantrag vorlag, teilte
die Behörde "Frontal 21" jetzt mit. Außerdem stellten "mögliche
Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz noch nicht automatisch
eine Straftat dar".
Oppositionelle Arbeitnehmervertreter sehen sich wegen der
Sozialkassen im Betriebsrat gegenüber der Mehrheitsliste unter
Führung von Manfred Schoch benachteiligt. Der Münchner Betriebsrat
Murat Yilmaz, der eine eigene Liste gegründet hat, sagt, es gebe
"keine Chancengleichheit", weil Schochs Liste die Sozialkassen als
Wahlkampfargument bei den Betriebsratswahlen einsetze. Dies
bestreitet der Gesamtbetriebsrat jedoch auf Nachfrage von "Frontal
21": "Die Unterstützungsleistungen bei Langzeiterkrankungen, bei
Reha-Maßnahmen, bei schweren Erkrankungen innerhalb der Familie,
sozialen Notfällen usw. können listenunabhängig von allen
Betriebsrätinnen und -räten vorgenommen werden. Diese Leistungen
haben eine lange, positive Historie. Im Wahlkampf wurden diese von
keiner Liste thematisiert."
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Datum: 14.07.2015 - 15:58 Uhr
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