Der Tagesspiegel: Deutsche Post: Folgen des Streiks weitgehend beseitigt
ID: 1238885
Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bei der Deutschen Post sind die
Folgen laut Konzernangaben weitgehend beseitigt. "Stand jetzt haben
wir in mehr als der Hälfte unserer bundesweiten Niederlassungen keine
Rückstände mehr bei Paketen, bei Briefen sind 20 von 49
Niederlassungen rückstandsfrei", sagte Sprecher Markus Wohsmann dem
Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe). Demnach sei die Zahl
der älteren Sendungen, die noch nicht zugestellt werden konnten,
"übersichtlich." Allerdings lief der Betrieb nicht überall im Land
gleichermaßen reibungslos wieder an. So erklärte der Sprecher:
"Berlin war ein Streikschwerpunkt. Hier ist mehr nachzuarbeiten als
anderswo." Regionale Zahlen veröffentlicht der Konzern nicht. Das
Unternehmen bittet Kunden, die eine Sendung vermissen, von Besuchen
bei Logistikzentren und Filialen abzusehen, sofern sie nicht dazu
aufgefordert wurden. "Bei der Abarbeitung des Rückstaus behandeln wir
alle Sendungen und Nachforschungsaufträge gleich. Besonders
dringlichen und misslichen Fällen kann dabei keine Sonderbehandlung
zu Teil werden." Das Unternehmen betonte: "Die Post gibt eine
Zustellgarantie - keine Laufzeitgarantie."
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.07.2015 - 15:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1238885
Anzahl Zeichen: 1664
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 181 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Tagesspiegel: Deutsche Post: Folgen des Streiks weitgehend beseitigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Tagesspiegel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).