Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Auschwitz-Prozess in Lüneburg
Zu spät
Sigrun Müller-Gerbes
ID: 1239004
gebraucht, um das Selbstverständlichste zu formulieren: Bei Auschwitz
durfte man nicht mitmachen. 70 Jahre, in denen deutsche Gerichte die
Täter davonkommen ließen, weil sie angeblich bloß Mitläufer waren,
kleine Rädchen ohne eigene Verantwortung, Befehlsempfänger ohne
Entscheidungsspielraum. Wer die Schilderungen der Überlebenden vor
Gericht liest, den erfüllt es noch nachträglich mit Scham: Sie alle
haben jahrzehntelang ertragen müssen, dass die, die da an der Rampe
von Auschwitz Dienst taten, die mithalfen, ihre Nächsten ins Gas zu
schicken, nicht schuldig schienen im Sinne des Gesetzes. Ein Skandal.
Aber auch eine große Erleichterung, dass sich die Justiz spät, allzu
spät, eines Besseren besonnen hat. Es mag hilflos, ja lächerlich
klingen, wenn Beihilfe zu 300.000-fachem Mord mit vier Jahren
Gefängnis geahndet wird - und der Täter vermutlich nicht einen Tag
davon absitzen muss, weil er zu alt und zu schwach ist. Aber auf das
Strafmaß kommt es hier letztlich nicht an. Das Landgericht Lüneburg
hat mit seinem Urteil klargemacht, dass die Schuld am Mittun in der
Mordmaschinerie Auschwitz auch nach 70 Jahren nicht einfach
abgetragen, verjährt, vergessen ist. Und es hat dafür gesorgt, dass
den Opfern noch einmal, für viele wohl zum letzten Mal, eine Stimme
verliehen wurde. Eine Stimme, die auch der jüngeren Generation vor
Augen führt, wohin Mitläufertum führen kann.
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Datum: 15.07.2015 - 20:30 Uhr
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