Zehn Jahre Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern / Jetzt Rauchmelder austauschen
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gehören zu den ersten Bundesländern, die die Ausstattung privater
Haushalte mit Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben haben. In
Schleswig-Holstein besteht die Rauchmelderpflicht seit 2005, in
Mecklenburg-Vorpommern seit 2006. Mussten zunächst nur Neu- und
Umbauten mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet werden, gilt die
Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 und in
Schleswig-Holstein seit 2010 flächendeckend für den gesamten
Wohnungsbestand. Nach Ablauf von zehn Jahren ist es jetzt an der
Zeit, sich über den Austausch der ersten Rauchmelder Gedanken zu
machen.
"Gemäß Norm sind Rauchmelder spätestens nach zehn Jahren
auszutauschen - unabhängig vom Batterietyp. Nur so können sie
zuverlässig Leben retten", erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender
der bundesweiten Kampagne "Rauchmelder retten Leben". Staub aus der
Umgebungsluft setzt sich im Laufe der Jahre in den Rauchmeldern ab
und reduziert damit ihre Leistungsfähigkeit. Eine regelmäßige Wartung
der Rauchmelder gemäß Herstellerangaben ist zwingend erforderlich, um
die Funktionalität während der Lebensdauer zu gewährleisten. "Selbst
der beste Rauchmelder funktioniert im Ernstfall nicht, wenn er stark
verschmutzt oder die Batterie leer ist", meint Rudolph. Laut
Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland
durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95
Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen.
Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.
Zuständig für Installation und Austausch der Rauchmelder sind in
Schleswig-Holstein die Eigentümer und Vermieter. Für die jährliche
Wartung ist hingegen der unmittelbare Besitzer verantwortlich. Bei
vermieteten Wohnungen ist das der Mieter, es sei denn, der Eigentümer
hat die Wartung übernommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen der
unmittelbare Besitzer sowohl für die Installation als auch für die
Wartung der Rauchmelder verantwortlich.
Eigentümer und Vermieter, die besonderen Wert auf zuverlässige und
langlebige Rauchmelder legen, können sich am unabhängigen
Qualitätszeichen "Q" orientieren. Es informiert Verbraucher über
hochwertige Rauchmelder mit einer fest eingebauten
10-Jahres-Batterie, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft
sind. Wer auch bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen
möchte, sollte einen Dienstleister beauftragen, der über geeignete
Qualifikationen verfügt und beispielsweise den bundesweiten Standard
"Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" erfüllt.
Laut Bauordnung müssen in Schleswig-Holstein und in
Mecklenburg-Vorpommern alle Kinder- und Schlafzimmer sowie
angrenzende Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Weitere Geräte sollten
idealerweise in allen weiteren Räumen wie Wohnzimmer sowie Gäste- und
Arbeitszimmer angebracht werden, da hier die Brandgefahr besonders
groß ist. Ausgenommen sind Küche und Badezimmer.
Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht:
www.rauchmelder-lebensretter.de
Honorarfreie Pressefotos unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de/presse/fotos
Über "Rauchmelder retten Leben":
Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt seit dem Jahr 2000
die Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben". Das erklärte Ziel
des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit
Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände
wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur
Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) sowie Hersteller und
Dienstleister. Am 12.06.2012 gründete das Forum Brandrauchprävention
einen eigenen gemeinnützigen Verein. Geschäftsstelle des Forums ist
die Agentur eobiont GmbH, die die Kampagne betreut und als
Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
redaktion@rauchmelder-lebensretter.de
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Datum: 16.07.2015 - 09:10 Uhr
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