Reisemängel bereits während des Urlaubs geltend machen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Egal ob Lastminute-Reise und Frühbucher Angebot oder Luxusreise, alle Pauschalreisen unterliegen dem Reiserecht. Laut Wikipedia bedeutet Pauschalreise „eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis und im eigenen Namen verspricht zu erbringen.“ Sollten sich nun gebuchte und zugesicherte Reiseleistungen von denen beispielsweise im Hotel vorgefundenen Reiseleistungen negativ unterscheiden, hat der Reisende in seinem Urlaub das Recht zur Reklamation und Reisemängel geltend zu machen. Der Urlauber sollte auf jeden Fall sofortige Abhilfe beim Reiseleiter fordern, um seinen Urlaub wie versprochen verbringen zu können. „Die Reisemängel müssen korrekt und explizit dokumentiert und durch Fotos bewiesen werden, eventuell können auch Zeugen benannt werden“ betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI, die Wichtigkeit einer korrekten Zusammenstellung der Reisemängel.
Konnte während dem Urlaub keine Abhilfe der Reisemängel geschaffen werden, hat der Urlauber nach Rückkehr lediglich einen Monat Zeit, um Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend zu machen, weist Jürgen Buck auf die Fristenwahrung der Reklamation von Reisemängeln hin. In einer Auflistung sollten die Mängel korrekt beschrieben und dokumentiert sein, außerdem sollte mit Hilfe der „Frankfurter Tabelle“ eine Summe genannt werden, die vom Reiseleiter als Ersatz verlangt wird.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Reisemängeln und Musterbriefe zur Geltendmachung finden verärgerte Urlauber unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Reisen Spezial“.
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Datum: 21.07.2015 - 11:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.07.2015
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