iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz fordert Verzicht auf weitere gesetzliche Regelungen

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz fordert Verzicht auf weitere gesetzliche Regelungen

ID: 1240848

EU-Richtlinie: Arbeitnehmerüberlassungsdauer nicht beschränkt



(PresseBox) - "Spätestens jetzt sollte die Bundearbeitsministerin Andrea Nahles einsehen, dass eine weitere gesetzliche Regulierung der Zeitarbeitsbranche völlig überflüssig ist und weitere bürokratische Hürden die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsgefüges zusätzlich einschränken würden", reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Äußerung der EU-Kommission, die langfristige Überlassung von Zeitarbeitnehmern an entleihende Unternehmen stelle keinen Verstoß gegen die Richtlinie 2008/104/EG dar. Demnach seien die EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Sanktionen für einen solchen Fall vorzusehen. In einer Vorprüfung für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland erläutert die Kommission, in der Richtlinie sei keine Beschränkung der Arbeitnehmerüberlassungsdauer vorgesehen. Der in der Richtlinie formulierte Schutz gelte auch für Zeitarbeitnehmer, "die im Rahmen einer langfristigen Überlassung über einen längeren Zeitraum unter der Aufsicht und Leitung ein und desselben entleihenden Unternehmens arbeiten". Laut Richtlinie seien die EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, eine Höchstüberlassungsdauer festzulegen. Daher verstoße das Fehlen einer solchen Begrenzung in den deutschen Vorschriften nicht gegen ihre Bestimmungen. Auch andere spezifische Bestimmungen des EU-Rechts würden damit nicht verletzt. "Die EU sieht keine Notwendigkeit für eine maximale Überlassungsdauer, die in ihrer aktuell diskutierten Höhe von 18 Monaten willkürlich gegriffen wurde. Die Wirtschaft im Land befürchtet große Flexibilitätseinbußen zu Lasten ihrer Wettbewerbsfähigkeit, wenn diese Regelung käme. Und die Zeitarbeitnehmer würden teils aus finanziell lukrativen Einsätzen zwangsweise abgezogen. Die Einführung einer maximalen Überlassungsdauer in der Zeitarbeit schadet allen und nützt niemandem", appelliert Stolz an die Bundesregierung, auf diese Regulierung zu verzichten.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Professor ohne Ruhe Digital istüberall - Industrie 4.0 und der Arbeitsmarkt von morgen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 21.07.2015 - 11:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1240848
Anzahl Zeichen: 2006

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Münster



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 348 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz fordert Verzicht auf weitere gesetzliche Regelungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z