TÜV NORD Systems: ZÜS: Aufzugsprüfung setzt erfahrene Partner voraus
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TÜV NORD Systems: ZÜS: Aufzugsprüfung setzt erfahrene Partner voraus
Personenaufzüge, so schreibt es die Verordnung aus gutem Grund vor, sind regelmäßig zu prüfen. Gleiches gilt für Aufzüge zum Lastentransport. Waren knarrende Paternoster noch vor wenigen Jahrzehnten gang und gäbe, werden Aufzüge heute immer schneller, leiser, belastbarer. Im höchsten Gebäude der Welt in Taiwan rasen sie mit über 60 km/h durch die Schächte, die Anforderungen an Schrauben und Fixierungen, Schienen und Steuerung werden immer größer. Die Sachverständigen von TÜV NORD Systems als Benannte Stelle und Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) begutachten und prüfen gemäß Aufzugsrichtlinie 95/16/EG und Betriebssicherheitsverordnung Personen-, Personenumlauf- und Behindertenaufzüge, Lasten- und Bauaufzüge sowie Fassaden-, Mühlen-, und Güteraufzüge. Das reicht vom Inverkehrbringen über die erstmalige Inbetriebnahme bis hin zu wiederkehrenden Prüfungen nach unterschiedlichen Intervallen. Bei Unfällen und Schadensfällen nehmen die Mitarbeiter von TÜV NORD Systems ebenfalls Untersuchungen vor und erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 3 der Betriebs¬sicherheitsverordnung.
Bei wiederkehrenden Prüfungen setzen die Fachleute von TÜV NORD Systems auf die innovative Technologie ASIS II. Das Prüfsystem ermittelt die Sicherheitskennzahlen zum Zustand und zur Entwicklung der Anlage ohne Belastungsgewichte. Mit der neuen Technologie, die an das seit 1994 bewährte ASIS anknüpft, werden künftig über Standardmessgeber auch Anlagen wie Hebezeuge und Druckbehälter geprüft. In Planung, so heißt es auf der Expo Real, ist eine gewichtlose Aufzugsprüfung bei Neuanlagen.
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Datum: 05.10.2009 - 14:34 Uhr
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