Strafzettel im Ausland können teuer werden
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Seit etwa fünf Jahren gibt es einen europäischen Beschluss, nachdem Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland ab 70 Euro vollstreckt werden dürfen. Nur Italien, Irland und Griechenland haben sich dem nicht angeschlossen und können somit auch in Deutschland keine Vollstreckung der Bußgeldbescheide vornehmen und Bescheide eintreiben.
Bei Sicherheitsverstößen, wie Alkohol am Steuer, roter Ampel oder zu hohe Geschwindigkeiten muss das Kraftfahrtbundesamt bei Anfragen aus dem Ausland die Halter mitteilen, um den Bußgeldbescheid zustellen zu können. Nicht jedoch bei Parkverstößen, hier besteht keine Auskunftspflicht. Wer also im Ausland falsch parkt, kann Glück haben und eventuell einen Strafzettel umgehen.
Kommt nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid vom Ausland nach Hause, sollte man die Post immer genau durchlesen. Vor allem dann, wenn die Post vom Bundesamt für Justiz (BfJ), welches für Vollstreckungsersuchen für Strafzettel aus dem Ausland zuständig ist, kommt. Eventuell sollte man dann sogar einen Anwalt einschalten. „Post von einem Inkassobüro kann aber durchaus ignoriert werden. Hier besteht keine Möglichkeit der Vollstreckung. Es wird mehr auf freiwillige Zahlung gesetzt“, informiert Vorstand Jürgen Buck der GVI.
Ausführliche Informationen über Strafzettel und Bußgelder aus dem Ausland stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ in „Reise-Spezial“ (Kosten und Planung) kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 05.08.2015 - 08:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 04.08.2015
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