CLLB reichen Klage gegen die ING-DiBa AG wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ein
CLLB reichen Klage gegen die ING-DiBa AG wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ein

(firmenpresse) - München, 09.07.2015: CLLB Rechtsanwälte reichen erneut Klage wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ein. Aktuell wurde eine Klage gegen die ING-DiBA AG anhängig gemacht, in der die für die vorzeitige Darlehensrückführung bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert wird. Weiter werden die von der Bank gezogenen Nutzungen herausverlangt. Nachdem die ING-DiBA AG den Widerruf außergerichtlich nicht akzeptierte, muss nun das Gericht darüber entscheiden, ob der Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde.
Grundsätzlich gilt, dass im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht, denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, die Möglichkeit offen steht, die Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrages auch heute noch zu widerrufen.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zum einen deutlich gestaltet sein und sich vom sonstigen Vertragstext abheben. Zum anderen hat sie aber auch inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend zu informieren. Nicht wenige der von den Banken verwendeten Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen wurden nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte zwischenzeitlich von Gerichten als irreführend festgestellt.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht es grundsätzlich dem Bankkunden, sich auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehens von dem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Gerade in Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsphase, stellt dies für viele Darlehensnehmer eine lukrative Einsparungsmöglichkeit dar, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der in der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin zahlreiche dieser Fälle betreut. Wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt, so kann diese nach einem wirksamen Widerruf zurückgefordert werden.
Die CLLB Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Bankkunden, die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte
RA Alexander Kainz
Liebigstraße 21
80538 München
Tel.: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
Email: kanzlei(at)cllb.de
web: www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte
RA Alexander Kainz
Liebigstraße 21
80538 München
Tel.: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
Email: kanzlei(at)cllb.de
web: www.cllb.de
Datum: 05.08.2015 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1246637
Anzahl Zeichen: 2253
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Alexander Kainz
Stadt:
München
Telefon: 089/552 999 50
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.08.2015
Diese Pressemitteilung wurde bisher 360 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"CLLB reichen Klage gegen die ING-DiBa AG wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwäl (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).