Deutscher Verbraucherschutzring e.V.: Neuigkeiten für die Anleger der SMP-GbR II + III
Liquidator klagt
Trotz der Entscheidung des Landgerichts Hof und deren Bestätigung durch das Oberlandesgericht Bamberg setze der Liquidator seine Strategie gegenüber den Gesellschaftern der GbR fort. Dabei hatten die Gerichte entschieden, dass den jeweiligen GbR-Gesellschafter keine Zahlungspflicht hinsichtlich der eingeforderten Einlage treffe, da dem Gesellschafter jeweils ein Regressanspruch gegen die GbR zustehe, mit dem er die Aufrechnung erklären könne. "Wir werden die Klagen des Liquidators nicht akzeptieren, sondern die Aufrechnung sowie eine Schadenersatzforderung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft erklären", betont Holm Hartwig. "Aufgrund der bereits ergangenen Urteile sehen wir gute Chancen, gegen die Klage des Liquidators erfolgreich vorzugehen."
Daher sollten die Betroffenen auch sehr genau prüfen, so der DVS-Anwalt, bevor sie vorschnell den Forderungen des Liquidators nachkommen und die vermeintlich geschuldete Einlage leisten und damit den Anspruch anerkennen beziehungsweise sich mit diesem noch vergleichen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. rät deshalb allen Betroffenen die Unterstützung eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
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Datum: 06.10.2009 - 15:25 Uhr
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