Verurteilungen in umfangreichem Betäubungsmittelverfahren vor dem Landgericht Aachen rechtskräftig
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Verurteilungen in umfangreichem Betäubungsmittelverfahren vor dem Landgericht Aachen rechtskräftig
Nach den Feststellungen des Landgerichts handelten die beiden Hauptangeklagten, zwei heute 29 und 27 Jahre alte türkische Brüder aus Herzogenrath, von 2005 bis 2007 in den genannten Fällen mit hochreinem Kokain, Amphetamin und anderen Betäubungsmitteln im Bereich von jeweils bis zu mehreren Kilogramm der betreffenden Betäubungsmittel. Sie hatten sich zum Zweck des Kokainhandels mit einem in Bremen lebenden weiteren Bruder zu einer Bande zusammengeschlossen. Die Mitangeklagte Ka. betätigte sich für sie als Drogenkurierin.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Hauptangeklagten, mit denen diese ein Verfahrenshindernis geltend gemacht, zahlreiche Verfahrensrügen erhoben und die Verletzung materiellen Rechts beanstandet haben, als offensichtlich unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Nachdem die Mitangeklagte Ka. und die Staatsanwaltschaft Aachen ihre Revisionen bereits zuvor zurückgenommen hatten, sind die Verurteilungen damit insgesamt rechtskräftig.
Beschluss vom 23. September 2009 ? 2 StR 293/09
Landgericht Aachen ? Urteil vom 21. August 2008 - 64 KLs 901 Js 156/07 - 27/07
Karlsruhe, den 6. Oktober 2009
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Datum: 07.10.2009 - 02:48 Uhr
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