Unvollständiges Impressum kann teuer werden

Unvollständiges Impressum kann teuer werden

ID: 124861

Unternehmen sind verpflichtet, ihren Internetauftritt mit einem Impressum zu versehen, das die für die Identifikation und den Wirtschaftsverkehr notwendigen Daten angibt.

Dabei scheinen die Daten unterschiedlichen Zwecken zu dienen und werden somit von Unternehmen unterschiedlich priorisiert.

Doch ist es nicht ratsam, die gesetzlichen Informationspflichten der §§ 5 und 6 TMG zu ignorieren.



(firmenpresse) - So entschieden die Richter am OLG Hamm (Az.: 4 U 213/08) am 02.04.2009, dass auch die Angaben zu Registergericht, Registernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer von Bedeutung seien und nicht fehlen dürften.

Diese Informationen seien für die Verbraucher ggf. zwar von nachrangiger Bedeutung, da für sie vor allem wichtig ist, die Kontaktdaten zu erfahren, doch dienen die Informationen auch der Transparenz im Wettbewerb.
Aus diesen Informationen können Erkenntnisse zum Verhandlungspartner, seiner Gesellschaftsform und somit auch den Umständen hergeleitet werden, die im geschäftlichen Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Dem entspreche es, dass der Streitwert von immerhin 15.000 € für Hauptsache und Abmahnung nicht zu hoch angesiedelt, sondern üblich und angemessen sei.


Fazit:
Die Impressumspflicht im Internet sollte von Unternehmen nicht unterschätzt werden. Es empfiehlt sich, im Zweifel einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 07.10.2009 - 09:43 Uhr
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Meldungsart: Unternehmensinformation
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Freigabedatum: 07.10.2009

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