Laurèl Anleihe: Gläubigerversammlung am 31. August
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Laurèl Anleihe: Gläubigerversammlung am 31. August
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html Im November wären die Zinsen für die Anleihe der Laurèl GmbH fällig. Der Modekonzern möchte die Zinszahlung jedoch aussetzen und lädt am 31. August zur Anleihegläubigerversammlung ein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Laurèl GmbH möchte die 2012 begebene Unternehmensanleihe (WKN ISIN A1RE5T / DE000A1RE5T8) anpassen. Über das Ausmaß dieser Anpassungen informiert der Modehersteller am 31. August bei einer Anleihegläubigerversammlung in Aschheim bei München.
Nach Angaben des Unternehmens sollen die Gläubiger dabei u.a. über eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre, eine Aussetzung der Zinszahlung für die laufende Zinsperiode und eine Verringerung der Verzinsung für die kommenden drei Zinsperioden abstimmen. Hintergrund ist die negative Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2014/2015. So weise der vorläufige Jahresabschluss zwar ein leichtes Umsatzplus auf. Unterm Strich bliebe zum Stichtag 30. April 2015 allerdings ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von -0,8 Millionen Euro. Ursächlich dafür sei u.a. die nach wie vor nicht überstandene Russland-Krise.
Die Laurèl GmbH hatte im Jahr 2012 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 20 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit beträgt der Zinskupon 7,125 Prozent p.a.. Die Zinszahlungen sind jeweils nachträglich im November fällig. Nach den Plänen des Unternehmens werden die Anleihezeichner in diesem Jahr allerdings keine Zinsen erhalten. Auch darüber hinaus sollen die Anleihezeichner offenbar ihren Teil zur Sanierung des Unternehmens beitragen. Die Anleger stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Ihnen drohen finanzielle Verluste. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Denn die Laurèl-Anleihe ist nicht die erste Unternehmensanleihe, die nicht mehr bedient werden kann. In den vergangenen Monaten kam es bei diversen Mittelstandsanleihen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten und auch Insolvenzen verschiedener Unternehmen. Leidtragende sind die Anleger, die dann in der Regel hohe finanzielle Verluste erleiden. Um das zu verhindern, sollten frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten wie z.B. der Ausstieg aus der Kapitalanlage oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden.
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Datum: 13.08.2015 - 11:05 Uhr
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