Diskriminierung beim Stundenlohn
AGAD: Kosteneinsparungen bei Frauen kann sich als Bumerang erweisen
Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug(firmenpresse) - Essen, 13. August 2015 *******Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat mit mehreren Entscheidungen (unter anderem 5 Sa 436/13 im Anschluss an 5 Sa 509/13) über mehrere Diskriminierungsklagen entschieden. Beide Instanzen haben der Zahlungsklage einer Klägerin gegen ihren Arbeitgeber, der bis Ende 2012 den in der Produktion beschäftigten Frauen bei gleicher Tätigkeit einen geringeren Stundenlohn als den Männern bezahlte, in voller Höhe stattgegeben. Auch Anwesenheitsprämie, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wurden für die beschäftigten Frauen ebenfalls auf der Grundlage des niedrigeren Stundenlohns berechnet. Die Vergütungsdifferenz im Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2012 betrug unstreitig 9.229,90 EUR brutto. Das LAG hat die vom Arbeitsgericht ausgesprochene Entschädigung von drei Bruttomonatsgehältern (4.917,97 EUR) noch auf 6.000 EUR erhöht.
"Der Arbeitgeber zahlt hier also nicht nur für nicht verjährte Zeiträume Vergütungsdifferenzen nach, sondern muss jede Mitarbeiterin auch noch mit 6.000 EUR zusätzlich entschädigen. Insofern erweist sich die Kosteneinsparung bei den weiblichen Produktionsbeschäftigten wirklich als "Bumerang", warnt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen.
Der Arbeitgeber konnte sich insbesondere nicht mit der Geltendmachungsfrist aus § 15 Abs. 4 AGG von zwei Monaten verteidigen. Die klagende Mitarbeiterin mache nämlich keinen Schadensersatzanspruch hinsichtlich der Vergütung, sondern einen Erfüllungsanspruch geltend. Dieser sei nach allen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen gegeben. Das gelte zunächst nach dem AGG. Die bei der Entgeltzahlung unerlaubt benachteiligte Arbeitnehmerin habe entsprechend der zugrunde liegenden Regelung - hier der individualrechtlichen Vereinbarung - einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung. Aus der Wertung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 2 AGG ergebe sich, dass bei einer diesem Gesetz widersprechenden Diskriminierung eine Grundlage für Ansprüche auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeiten gegeben sei. Derselbe Anspruch ergebe sich aus § 612 Abs. 3 BGB und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Für die Bemessung des Entschädigungsbetrages nach § 15 Abs. 2 AGG lässt das AGG die jeweilige Vergütungshöhe der klagenden Mitarbeiterin unberücksichtigt. Die Grenze von drei Monatsgehältern in § 15 Ab. 2 AGG gelte nur für unberechtigte Nichteinstellungen. Die jahrelange Ungleichbehandlung der weiblichen Produktionsbeschäftigten sei aber eklatant rechtswidrig gewesen. Es müsse daher zulasten des Arbeitgebers ein "fühlbarer Entschädigungsbetrag" ausgeurteilt werden. Diesen sieht das LAG (allerdings ohne nähere Begründung) bei 6.000 EUR als angemessen an.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.
Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Datum: 13.08.2015 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1249713
Anzahl Zeichen: 2900
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Oliver K.-F. Klug
Stadt:
Essen
Telefon: 02 01 - 8 20 25 - 0
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 223 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Diskriminierung beim Stundenlohn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Essen, 09. Januar 2017*****Der neue Wettbewerb kommt aus dem Internet. Immer mehr Hersteller haben den digitalen Vertriebskanal für sich entdeckt. 60 Prozent der westdeutschen Großhändler sehen allen voran die digitalen Plattformen der Hersteller als eine wesentliche Bedrohung für ihr Geschäft
Groß- und Außenhandel im Ruhrgebiet optimistisch für die Zukunft ...
Essen, 03. August 2016*****Das Konjunkturbarometer für die Groß- und Außenhandelsunternehmen im Ruhrgebiet zeigt wieder deutlich nach oben. Während im ersten Halbjahr 2016 mit 77 Prozent ähnlich viele der vom AGAD - Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. befragten M
Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Bochum, 20. April 2016*****Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat mit Urteil vom 29.10.2015 (4 Sa 951/14 - Revision wurde zugelassen) über die betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entschieden. Der Arbeitnehmer war als Sicherheitsingenieur/-techniker für den
Weitere Mitteilungen von AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Oliver Schorn: Abu Dhabi überrascht mich immer wieder ...
Abu Dhabi, 13. August 2015 - Oliver Schorn schätzt Abu Dhabi als modernen, aufstrebenden Staat und als attraktiven wirtschaftlichen Standort. In seinem Blog http://oliverschorn.info/ beschreibt Oliver Schorn die Stadt und das Land Abu Dhabi aus der Sicht eines Insiders. "Abu Dhabi faszin
Upselling und Cross Selling ...
Jeder kennt es: Man gibt seine Bestellung am Schalter des Fastfood-Restaurants auf und die Kassiererin fragt: "Möchten Sie noch ein Eis oder einen Cookie dazu?". Oder man hat gerade sein Auto vollgetankt und der Tankwart fragt an der Kasse: "Möchten Sie noch einen Schokoriegel dazu?
Kostenexplosion Rückenschmerzen: Live-Zähler zeigt rasante Entwicklung des volkswirtschaftlichen Schaden der Volkskrankheit Nr.1 ...
Neunkirchen, 13 August 2015 - 48,9 Milliarden Euro. So hoch ist der Betrag, der unserer Volkswirtschaft Jahr für Jahr aufgrund der direkt und indirekt durch Rückenschmerzen verursachten Kosten verloren geht. In der öffentlichen Wahrnehmung mag diese enorme Summe jedoch bestenfalls nur als eine Ra
Internet: Es gibt ein Leben nach dem Tod! ...
Ob man nun an ein Leben nach dem Tod glaubt, an Seelenwanderung oder Wiedergeburt, bleibt eine Frage der ganz persönlichen Einschätzung und der ganz persönlichen Einstellung zur Religion. Glaubenssache eben - eine unumstößliche Tatsache ist allerdings, dass im Internet oder auf digitalen Datent




