Anlegern der Bayernareal droht neues Ungemach
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Insolvenzverwalter verlangt Rückzahlung von Ausschüttungen
Hintergrund ist, dass die angeschriebenen Anleger der insolventen Bayernareal sog. Nachrangdarlehen gewährten, auf die die Bayernareal im Laufe der Jahre Ausschüttungen (Tilgungen) erbrachte. Genau diese Zahlungen werden nun zurückgefordert mit der Begründung, die Zahlungen seien anfechtbar nach den §§ 129, 133 Abs. 1 InsO.
Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, empfiehlt den betroffenen Anlegern, die geltend gemachten Zahlungsansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht nur für den Anspruchsgrund, sondern auch die Anspruchshöhe. Offenbar geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass die Anleger wussten, dass der Bayernareal zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlungen Zahlungsunfähigkeit drohte und dass die Zahlung an die Anleger die übrigen Gläubiger benachteiligte. Diese Kenntnis will der Insolvenzverwalter aus Schreiben der Bayernareal aus dem Jahre 2008 herleiten. Eine solche Kenntnis hat der Insolvenzverwalter letztlich zu beweisen, weshalb eine Prüfung und ggf. bis dahin die Verweigerung der Rückzahlung den Anlegern empfohlen wird, so Schröder.
LSS Rechtsanwälte haben seit vielen Jahren umfangreiche Erfahrungen in vergleichbaren Anfechtungssachverhalten. Gerichtsverfahren wurden in den letzten Jahren beispielsweise im Massenverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH bundesweit erfolgreich bis zum BGH begleitet. LSS Rechtsanwälte vertritt eine größere Zahl von betroffenen Anlegern der Bayernareal aus dem gesmaten Bundesgebiet und dem europäischen Ausland.
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Datum: 13.08.2015 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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