Sporthallen: Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind Pflicht
ID: 1250151
TÜV Rheinland: Verantwortung für Sicherheit obliegt dem Eigentümer / Prüfung von tragenden Bauteilen, Fassaden und Unterhangdecken
?Bei der Standsicherheitsprüfung werden alle tragenden Bauteile wie Stützen, Wände, Dach/ Deckenträger intensiv überprüft?, sagt Rainer Gößmann, TÜV Rheinland-Experte für Bauwerksprüfung. ?Außerdem sollte der Sachverständige immer auch einen Blick auf die Abhängung der Decke werfen.?
Mangelhafte Unterhangdecken
Abgehängte Deckenkonstruktionen bergen erfahrungsgemäß ein verbreitetes Gefährdungspotenzial für die Nutzer einer Halle. So finden sich oftmals Mängel an der Befestigung an tragenden Bauteilen bedingt durch ungeeignete Befestigungsmittel, nicht zugelassene Abhänger oder auch eine unsachgemäße Montage. Probleme können durch die nachträgliche Anordnung von Zusatzlasten z.B. aus Einbauleuchten und Lüftungsleitungen entstehen, wenn diese nicht separat abgehängt wurden.
Bei abgehängten Decken in Turn- und Sporthallen sind neben der Standsicherheitsprüfung auch weitere Normen zu beachten. So ist z.B. die Prüfung der Ballwurfsicherheit nach DIN 18032-3 bei Sporthallen ein weiteres Kriterium, das bereits in der Vergangenheit zu Sperrungen führte.
Alle zwölf Jahre intensive Überprüfung
Bund und Länder empfehlen deshalb einen dreistufigen Prüfungsrhythmus für Hallen. Bei einer Begehung alle zwei bis drei Jahre hält der Eigentümer Ausschau nach offensichtlichen Schäden. Alle vier bis fünf Jahre findet eine Sichtkontrolle durch einen Sachverständigen statt. Und alle 12 bis 15 Jahre erfolgt eine große Überprüfung, bei der besonders fachkundige Personen jedes Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 14.08.2015 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1250151
Anzahl Zeichen: 2265
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 610 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sporthallen: Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind Pflicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Rheinland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).