So gehen Öltanks in den Ruhestand

So gehen Öltanks in den Ruhestand

ID: 1250530

Stilllegung und Demontage nur durch Fachbetrieb



Grafik: Gütegemeinschaft Tankschutz und TanktechnikGrafik: Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik

(firmenpresse) - sup.- Besitzer eines Heizöltanks kennen die besondere Verantwortung, die diese Form der Brennstofflagerung verlangt: Erdreich, Grundwasser und das Gebäude müssen vor dem Risiko eines Ölaustritts zuverlässig geschützt werden. Nicht jeder weiß jedoch, dass diese Sorgfaltspflicht besonders dann gilt, wenn ein alter Tank ausgedient hat. Sowohl Stilllegung und Demontage als auch eine Umrüstung für andere Nutzungszwecke sind komplexe Aufgaben, die viel technisches Fachwissen, eine genaue Kenntnis der Gesetzeslage und geeignete Werkzeuge erfordern. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) empfiehlt deshalb, für diese Arbeiten grundsätzlich einen Fachbetrieb nach Wasserrecht hinzuzuziehen. Die Mitarbeiter dieser Betriebe sind gründlich geschulte Profis, die die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Stilllegung einer Tankanlage stets fachgerecht durchführen können. Die Vermeidung von Umweltschäden hat nämlich auch bei der Außerbetriebssetzung eines Öltanks oberste Priorität. So muss der Behälter zunächst vollständig entleert, gereinigt und entgast werden, Rückstände sind zu neutralisieren. Auch die Trennung und der Verschluss aller Versorgungsleitungen, die Demontage des Befüllstutzens, die Entfernung von Leckanzeigeflüssigkeiten sowie schließlich der Ausbau des Behälters sind Aufgaben für Experten. Zu berücksichtigen sind bei allen Stilllegungsarbeiten die Anhaftungen eines Gefahrstoffes wie Heizöl auch im Sinne des Arbeitsschutzes.

Stillgelegte Anlagen, die zunächst noch nicht entfernt werden sollen, sind gegen versehentliche Befüllung und Inbetriebnahme abzusichern. Verbleibende Erdtanks müssen in manchen Fällen mit festem Material wie z. B. Sand oder Schaumbeton verfüllt werden. Bei einer Demontage werden die Tanks in transportfähige Segmente zerschnitten und anschließend, ebenso wie die ehemaligen Inhaltsstoffe, nach den vorgegebenen Standards entsorgt. Bei Erdtanks und je nach Standort und Größe auch bei oberirdischen Tankanlagen muss die Außerbetriebnahme von einem Sachverständigen überprüft werden. Um diesen Schritt sowie weitere erforderliche Bescheinigungen zur Vorlage bei den zuständigen Behörden kümmert sich der beauftragte Fachbetrieb. Dass es sich um einen zertifizierten Betrieb mit der notwendigen Sachkompetenz handelt, signalisiert das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de). Die Qualitätskontrollen durch externe Gutachter, die diese Kennzeichnung voraussetzt, sind noch strenger als es das Gesetz verlangt (www.bbs-gt.de). Mitarbeiter der Fachbetriebe mit Gütezeichen stehen auch als kompetente Berater zur Verfügung, wenn es um eine Umrüstung des alten Behälters geht, beispielsweise zum Wassertank.

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Datum: 17.08.2015 - 09:45 Uhr
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