Pressemitteilung - Freistaat Thüringen in Abwesenheit zu Mobbing-Schadensersatz verurteilt
Pressemitteilung - Freistaat Thüringen in Abwesenheit zu Mobbing-Schadensersatz verurteilt
Der Anwalt des Lehrers reichte letztlich Schadensersatzklage wegen Mobbing beim Arbeitsgericht ein. Kurios: Obwohl Vertreter des Freistaates Thüringen wussten, dass ein entsprechender Gerichtstermin anberaumt und der Vertreter ordnungsgemäß geladen worden ist, erschien niemand.
Als auch nach mehrmaligem Aufruf durch den Richter niemand für den Freistaat im Verhandlungssaal erschien, erging auf Antrag Versäumnisurteil. Aus diesem Urteil kann bedingungslos vollstreckt werden. Es dürfte sich um das erste Versäumnisurteil wegen Mobbing gegen den Staat auf Schadensersatz handeln, welches jemals ergangen ist. Es wird mit einem Einspruch gerechnet. Ob aus dem Urteil vollstreckt wird, liegt in der Entscheidung des Mobbing-Opfers.
Warum keiner vom Freistaat Thüringen zum Termin erschienen ist oder wenigstens beim Gericht angerufen hat, dass er verhindert ist, ist unbekannt.
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Die Kanzlei Michael Borth in Erfurt (am Sitz des Bundesarbeitsgerichts) befasst sich schwerpunktmäßig mit Arbeits- und Vertragsrecht und ist bundesweit tätig. Rechtsanwalt Borth ist Mitgründer des Vereins FAIRE ARBEITSWELT e.V., einem Verein, welcher sich mit Mißständen am Arbeitsplatz befasst.
RA Borth ist Anwalt seit 1988 und Autor des Buches "Nein-Chef", sowie weiterer zahlreicher Aufsätze.
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Datum: 07.10.2009 - 20:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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