Italienisches Recht für Erbfälle von Deutschen in Italien
Einblicke in das italienische Erbrecht mit internationalem Bezug mit Erläuterung, der seit dem 17. August 2015 geltenden EU-Erbrechtsverordnung, von der deutsch-italienischen Kanzlei ROSE & PARTNER.
ROSE & PARTNER LLP.(firmenpresse) - In Deutschland leben hunderttausende Italiener, in Italien zehntausende Deutsche. Verstirbt einer von ihnen, liegt ein sogenannter Erbfall mit internationalem Bezug vor. Solche Todesfälle mit Auslandsberührung können in der Abwicklung komplex sein. Mit vergleichsweise wenig Beachtung hat im Erbrecht auf Europäischer Ebene nun eine kleine Revolution stattgefunden. Seit dem 17. August 2015 gilt für alle Erbfälle die EU-Erbrechtsverordnung. Diese vereinheitlicht zwar nicht das Erbrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten, regelt aber nun zumindest, welches nationale Erbrecht bei Erbfällen mit Auslandsbezug anwendbar ist.
Anknüpfungspunkt nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der gewöhnliche Aufenthalt
In Deutschland und Italien hat man bei der Beantwortung dieser Frage z.B. bisher an die Staatsangehörigkeit des Erblassers angeknüpft. War dieser Italiener, war italienisches Recht einschlägig, bei Deutschen deutsches Recht. Andere Länder entschieden diese Frage dagegen auch schon mal nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers oder nach dem Belegenheitsort einer Nachlassimmobilie. Nun ist europaweit der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers entscheidend. Für den in Deutschland lebenden Italiener greift also nun deutsches Erbrecht. Und wer als Deutscher in seiner Villa in der Toskana verstirbt, muss damit rechnen, dass er nach italienischem Recht beerbt wird. Die Konsequenzen sind erheblich.
Überblick über das italienische Erbrecht
Wenn es um das Erbe geht, unterscheidet sich das italienische Recht nämlich stark vom deutschen Recht. Während in Deutschland Ehegattentestamente – meist in Form des sogenannten Berliner Testaments – Standard sind, lässt das italienische Recht solche gemeinsamen letztwilligen Verfügungen nicht zu. Auch ist das Pflichtteilsrecht in Italien noch strenger als in Deutschland. Enterbte nahe Angehörige haben in Italien nicht nur einen Anspruch auf Zahlung eines Gelbetrags vom Erben, sondern ein richtiges Noterbrecht. Ein Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht ist – anders als in Deutschland – nicht möglich. Aus der Sicht von in Italien lebenden Deutschen bedeutet dies, dass sie ihre bisherige Nachfolgeregelung durch einen Rechtsanwalt für deutsches und italienisches Recht prüfen und anpassen lassen sollten. In vielen Fällen wird die Anwendbarkeit des italienischen Erbrechts nicht gewollt sein – z.B. weil man als Ehepaar weiter gemeinsam testieren will größtmögliche Testierfreiheit hinsichtlich der Pflichtteils wünscht. In diesen Fällen bietet sich eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts an.
Kanzleien für italienisches Recht sehen noch Probleme
Notare, Rechtsanwälte und Kanzleien für italienisches Recht warnen jedoch bereits vor fehlender Rechtssicherheit. Gerade wenn es um ein gemeinschaftliches Testament oder den Pflichtteil geht, könnten italienische Gerichte womöglich die Auffassung vertreten, eine Regelung nach deutschem Recht verstoße gegen den sogenannten Ordre Public, weil sie so gar nicht mit dem Verständnis des italienischen Rechts zusammen passe. Einige Rechtsanwälte für italienisches Recht raten in Italien lebenden Deutschen grundsätzlich dazu, statt eines Ehegattentestaments zwei Einzeltestamente zu errichten. Das – so die Anwälte – mache vor allem dann Sinn, wenn zum Nachlass Vermögen in Italien, wie z.B. Immobilien, gehören.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rose & Partner LLP betreut als Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Hamburg, Berlin und Mailand mittelständische Unternehmen und Freiberufler. Deren Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater betreuen Mandanten im In- und Ausland.
Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, M&A, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Der Bereich "Steuern" bietet umfassenden Service von der Buchhaltung und Jahresabschlüssen bis zur strategischen Beratung durch Steuerberater und die anwaltliche Vertretung im Steuerstrafrecht.
Zudem betreuet Rose & Partner LLP Unternehmen bei der rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge sowie vermögende Privatpersonen im Erbrecht (Vermögensnachfolge), Familienrecht sowie dem Vermögensschutz (asset protection) u.a. durch Testament, Stiftung, Testamentsvollstreckung und Errichtung von Familiengesellschaften.
Datum: 26.08.2015 - 13:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1254222
Anzahl Zeichen: 3689
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bernfried Rose
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040 - 414 37 59 0
Kategorie:
Rechtsberatung (privat)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 2451 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Italienisches Recht für Erbfälle von Deutschen in Italien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ROSE & PARTNER LLP. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Immer diese Anwaltskosten! Viele scheuen den Schritt zur anwaltlichen Beratung, wo er nicht absolut notwendig ist. Nur wenn es gar nicht anders geht, schauen sie widerwillig nach einer geeigneten Telefonnummer. Schon seit längerem werben einige Anwälte daher mit "kostenloser Rechtsberatung&qu
Änderung des Familienrechts - Bundestag verbietet Kinderehen ...
Abweichend von diesem Grundsatz kann jedoch das Familiengericht auf Antrag die ihr mit einem mindestens 16 Jahre alten Kind legalisieren.. Diese Ausnahme soll nun abgeschafft werden. Die Bundesregierung teilte am 2. Juni 2017 mit, der Bundestag habe ein Gesetz beschlossen, welches die Volljähri
Wirtschaftskanzlei Rose & Partner LLP. eröffnet neuen Standort in München ...
Die in Hamburg, Berlin und Mailand ansässige Kanzlei Rose und Partner LLP wird in Kürze mit einem eigenen Büro in München vertreten sein. Mit der neuen Niederlassung sollen sowohl bestehende Mandate im Einzugsgebiet der bayerischen Landeshauptstadt besser betreut werden, als auch neuen Mandante
Weitere Mitteilungen von ROSE & PARTNER LLP.
Ermöglichen die seitens der Anleger zurückgezahlten Ausschüttungen der Dubai Sports City GmbH & Co. KG tatsächlich einen Projektneustart in Dubai? ...
Berlin, 03.08.2015 - Erst vor einigen Monaten war der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte von betroffenen Anlegern berichtet worden, dass die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – unt
Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds berichten von einer Reihe von Versäumnissen bei der Beratung ...
Berlin/München, 30.07.2015 – Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin sowie Standort Zürich liefen bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds TIV Trendinv
CLLB Rechtsanwälte erzielen Erfolg für Leasingfonds-Anleger– OLG München bestätigt Schadensersatzanspruch und weist Berufung zurück ...
Berlin, 24.07.2015- Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich hat einen Anleger erfolgreich vor dem Oberlandesgericht München vertreten. Das OLG München wies per Beschluss vom 13.07.2015 einstimmig die Berufung eines Anlagebera




