Thüringische Landeszeitung: Verordnetes Stillhalten / Kommentar von Axel Zacharias zur in Düsseldorf gerichtlich festgestellten Neutralitätspflicht von Bürgermeistern
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Insofern dürfte diese Meinungsäußerung auch nicht an der Gesetzeslage
orientiert sein. Trotzdem oder vielleicht auch gerade deshalb mutet
das Gerichtsurteil für mich so seltsam an: Es passt so gar nicht in
die politische Wirklichkeit dieses Landes.
Wenn die Zivilgesellschaft aufgefordert ist, sich gegen
Extremisten jedweder Couleur zu positionieren, so sollten gerade die
ersten Bürger einer Stadt, nämlich die Bürgermeister, davon nicht
ausgenommen sein. Es scheint mir eine typisch juristische
Betrachtungsweise zu sein, dass jene Amtspersonen kein Recht auf
freie Meinungsäußerung haben.
Auch ein Bürgermeister hat einen Amtseid geschworen, zum Wohle
seiner Kommune zu wirken. Irgendwann aber kann Neutralität genau das
Gegenteil davon sein. Gerade als erster Bürger seiner Stadt muss sich
ein Bürgermeister positionieren, Unheil als solches benennen und vor
Fehlentwicklungen warnen. Hier scheint mir das Gesetz auf ganz
grundlegende Weise wirklichkeitsfremd zu sein.
Politik zu machen, heißt Stellung zu beziehen. Es wird jetzt
spannend sein zu beobachten, wo die Grenze gezogen wird. Wo Politik
aufhört und Gesetzesbruch beginnt.
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Datum: 29.08.2015 - 07:05 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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