Hunde-Haltung: Hundehaftpflicht heute dringender denn je!
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Tatsächlich haben verschiedene Verwaltungsbescheide - zumindest im Einzelfall -, auch Jagd- oder Hütehunde schon mit dem Stigma "gefährlich" belegt, was dann meist etliche Erschwernisse und Auflagen (Anlein- und/oder Maulkorbpflicht, zwingender Abschluss einer Haftpflichtversicherung) nach sich zieht. Und auch allgemeine Polizeiverordnungen (über das Führen gefährlicher Rassen) waren schon derart formuliert, dass Hunde ab einer gewissen Größe und Gewichtsklasse ganz automatisch als "bedenklich" eingestuft wurden - unabhängig davon, ob sie nun einer der typischen "Kampfhund"-Rassen angehörten oder nicht.
Ein Vorgehen, das von den Haltern der plötzlich betroffenen Hüte- oder Jagdhunde natürlich heftig kritisiert wird, dem man jedoch eine gewisse Logik nicht absprechen kann: Denn tatsächlich kann (unabhängig davon, dass es bestimmte Rassen mit einer geringeren Reizschelle und/oder größeren Beißkraft gibt) von jedem Hund eine gewisse Gefahr ausgehen. Und die wächst nun mal - wie auch die Angst vieler Passanten -, mit der Größe des Tieres. Weswegen auch die Halter für sinnvolle Auflagen (etwa einen generellen Leinenzwang in Parks und auf Gehwegen) Verständnis aufbringen sollten. Zumindest dann, wenn die Gemeinden im Gegenzug auch Freilaufflächen für die Hunde und ihre Besitzer bereit stellen.
Was nun nicht heißt, dass die Halter von Klein- und Minihunden automatisch "aus dem Schneider" sind. Denn auch diese - mitunter scherzhaft als Wadenbeißer verschrieen -, können allerhand Unsinn anstellen. Dadurch, dass sie eine Hose zerreißen, einem größeren "Kollegen" (der dann zum Tierarzt muss) kurzerhand in den Bauch zwicken oder schlicht und ergreifend ausreißen. Leicht vorstellbar, welche Kosten entstehen, wenn der Familienliebling dabei auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall auslöst. Besonders dann, wenn - schon vorgekommen -, Personenschäden zu beklagen sind.
Oft passiert es schneller als man denkt, und kein Halter sollte sich seiner Erziehung allzu sicher sein. Da genügt schon Nachbars Katze, die "Bello" plötzlich auf der anderen Straßenseite entdeckt hat. Wobei es ja schon reicht, wenn diese vom eigenen Hund verletzt wird. Denn auch dann werden Tierarztkosten und/oder Schadenersatzforderungen auf den Halter zukommen. Vielleicht zudem Auflagen, die die Gemeinde verhängt.
Jeder Halter sollte also rechtzeitig aktiv werden und - neben der optimalen Erziehung des Vierbeiners -, auch eine Haftpflichtversicherung abschließen. Freilich schwanken, wie überall, nicht nur die Preise, sondern auch die Bedingungen der Policen. Das beginnt bei den Deckungssummen und endet bei Vorschriften (Freilauf gestattet oder nicht; dürfen Fremde "Waldi" ausführen etc.), die der Versicherer dem Halter auferlegt.
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Datum: 09.10.2009 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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