Asylbewerberleistungen: 61 % mehr Leistungsberechtigte im Jahr 2014
ID: 1257351
2014 in Deutschland Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr
entspricht dies einem Plus von 61 %. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, erhöht sich damit die Zahl der
Leistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2010 zum fünften
Mal in Folge. 2014 waren 63 % der Empfänger männlich und 37 %
weiblich. 30 % aller Leistungsberechtigten waren noch nicht
volljährig, 69 % im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und 1 % bereits
65 Jahre oder älter.
Mit jeweils 38 % kamen 2014 die Regelleistungsempfängerinnen und
-empfänger am häufigsten aus Europa und Asien. 20 % stammten aus
Afrika und bei 4 % war die Herkunft ungeklärt oder nicht bekannt. Die
Hälfte der gut 139 000 europäischen Leistungsbezieherinnen und
-bezieher waren im Besitz eines serbischen, kosovarischen oder
montenegrinischen Passes oder stammten aus den Vorgängerstaaten
(Bundesrepublik Jugoslawien beziehungsweise Serbien und Montenegro).
18 000 Hilfebezieherinnen und -bezieher stammten aus der Russischen
Föderation und 14 000 aus Mazedonien. Die knapp 138 000 asiatischen
Leistungsbezieherinnen und -bezieher besaßen vorwiegend eine syrische
(41 000 Personen) oder afghanische Staatsangehörigkeit (22 000
Personen).
2014 erhielten 89 % der Regelleistungsempfängerinnen und
-empfänger Grundleistungen, 11 % bekamen Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen den
Lebensbedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung,
Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
des Haushalts vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Für
persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wird zusätzlich ein
monatlicher Geldbetrag gezahlt. Bei den Grundleistungen gab es mit
einem Zuwachs von 71 % die höchste Steigerung bei den Empfängerinnen
und Empfängern im Vergleich zum Vorjahr.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG -
also bei vier Jahren Aufenthalt in Deutschland - wurden den
Leistungsberechtigten 2014 anstelle der Grundleistungen erhöhte Sätze
der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den Leistungen des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Im Vergleich zum
Vorjahr nahmen 12 % mehr Personen die Leistungen nach § 2 AsylbLG in
Anspruch.
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG besondere
Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei
Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2014 erhielten 115 000
Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den
Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren 2 650 Empfänger, die
ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Gegenüber dem Vorjahr stiegen 2014 die staatlichen Ausgaben für
Leistungen nach dem AsylbLG um rund 58 % auf fast 2,4 Milliarden Euro
brutto. Dabei wurden drei Viertel der Ausgaben für Regelleistungen
und ein Viertel für besondere Leistungen erbracht.
Im Rahmen der Asylbewerberleistungsstatistiken werden jährlich
Verwaltungsdaten der für die Durchführung des AsylbLG zuständigen
Stellen auf Gemeinde- und Kreisebene über die Empfängerinnen und
Empfänger, die jeweils gewährten Leistungen sowie die Ausgaben und
Einnahmen nach dem AsylbLG aufbereitet und ausgewertet.
Weitere Ergebnisse zu den Asylbewerberleistungen in Deutschland
2014 finden sich unter www.destatis.de, Zahlen & Fakten >
Gesellschaft & Staat > Soziales >Sozialleistungen >
Asylbewerberleistungen.
Basisdaten können außerdem über die Tabellen 22221 (Empfänger von
Asylbewerberregelleistungen) und 22211 (Ausgaben und Einnahmen für
Asylbewerberleistungen) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen
werden.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Infoteam Asylbewerberleistungen, Telefon: (0611) 75 8110,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de
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Datum: 03.09.2015 - 08:00 Uhr
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