SÜDEWO informiert: Immobilienmakler sollen rechtliche Vorgaben erhalten

SÜDEWO informiert: Immobilienmakler sollen rechtliche Vorgaben erhalten

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Schon seit Jahren werden die Forderungen nach stärkeren Regeln für Immobilienmakler in der Bevölkerung und den Interessenverbänden immer stärker. Das Bundesministerium für Wirtschaft legt nun einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der einheitliche Voraussetzungen für den Maklerberuf vorsieht. Die Süddeutsche Wohnen sieht darin eine wertvolle Chance, das Feld der Immobilienverwaltung besser zu strukturieren und klare Standards in der Beratung und Vermittlung zu definieren.



Süddeutsche Wohnen GmbHSüddeutsche Wohnen GmbH

(firmenpresse) - Bisher hatten sie in Deutschland keinen besonders guten Ruf: Zu viele Immobilienmakler mit den unterschiedlichsten Qualifikationen tummeln sich in der Branche. Neben ausgebildeten Immobilienkaufleuten ist der wachsende Wohnungsmarkt in Deutschland so auch für Quereinsteiger mit eher fraglichen Voraussetzungen und Fähigkeiten interessant. Entsprechend groß sind die Leistungsunterschiede. Auf Drängen vieler Interessensverbände nahm die große Koalition aus CDU, CSU und SPD die Forderung nach einheitlichen Berufsvoraussetzungen in den Koalitionsvertrag auf. Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI) legt nun einen konkreten Gesetzesentwurf vor.
Dieser sieht vor, dass Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter (WEG-Verwalter) einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen müssen, um eine gewerberechtliche Zulassung zu erhalten. Der Sachkundenachweis soll durch eine Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu erbringen sein und jeden Anwärter ca. 400 Euro kosten. Zu den Prüfungsinhalten hat der Bundesverband der Immobilienberater (IVD) bereits ein Gutachten erstellt. In diesem wird u.a. die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau als Mindestanforderung für Makler genannt. Von der Prüfung ausgenommen wären allerdings Makler und Verwalter, die bereits sechs Jahre ohne Unterbrechung im Immobiliengeschäft aktiv waren. Die „Alte-Hasen-Regelung“ entbindet sie allerdings nicht von der Nachweispflicht: Sie müssen ihre Expertise innerhalb einer Frist belegen.

Neu ist auch die Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als zweite Voraussetzung der gewerberechtlichen Zulassung. Bei den beiden großen deutschen Verbänden der Immobilienverwaltung gehört diese bereits zum Programm: Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) gibt an, dass derzeit 97% seiner Mitglieder über den nötigen Versicherungsschutz verfügen, beim IVD müssen die Versicherungen bereits zum Zeitpunkt des Beitritts nachgewiesen werden.



Das Bundesministerium und die Verbände streben an, das Gesetzgebungsverfahren möglichst noch in diesem Jahr abzuschließen. Dann könnten die Regelungen schon gegen Ende 2016 greifen. Bis dahin sind die genauen Prüfungsinhalte und weitere Punkte, wie eine eventuelle Weiterbildungspflicht, noch zu klären.
Die Süddeutsche Wohnen begrüßt das Vorgehen des BMWI, den Maklerberuf strenger zu regulieren und klare Standards zu definieren, die die Interessen der Mieter schützen. Für die Vergabe ihrer eignen Wohnungen sieht die SÜDEWO eigene Immobilienverwalter vor, die den hohen Standards der Unternehmensgruppe entsprechen. Die entsprechende fachliche Qualifizierung ihrer Mitarbeiter ist für die Süddeutsche Wohnen so nicht nur unbedingtes Einstellungskriterium, sondern wird während der gesamten Karriere durch Weiterbildungsmaßnahmen stetig ausgebaut. Zudem bietet die SÜDEWO Berufseinsteigern auch ein Ausbildungsprogramm, das von Anfang an fundierte Kenntnisse über Immobilienverwaltung und Wohnungswirtschaft vermitteln.

Informationen zu weiteren Karrieremöglichkeiten bei der SÜDEWO erhalten Sie auf dem Newsblog http://www.sueddeutschewohnen.com.


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Datum: 08.09.2015 - 13:13 Uhr
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