So geht das mit der Umsatzsteuer in Cross Border Shops
Kanzlei RESMEDIA veröffentlicht kostenlosen Ratgeber FAQ zur Umsatzsteuer im internationalen Handel
Kanzlei RESMEDIA Mainz(firmenpresse) - Die auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei RESMEDIA mit Sitz in Mainz hat ein Booklet "FAQ zur Umsatzsteuer im internationalen Handel - Was Onlinehändler in Cross Border Shops steuerrechtlich beachten müssen." veröffentlicht. Der kostenlose Ratgeber steht im pdf-Format zum Download auf der Kanzleiwebseite unter http://res-media.net/service/booklets bereit oder kann über die Infothek-App der Kanzlei bequem auf dem Handy oder Tablet gelesen werden.
Immer mehr Shopbetreiber bieten ihre Artikel weltweit an und geben so auch ausländischen Kunden die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Bestellung. Doch was haben Sie als Händler umsatzsteuerrechtlich zu beachten, wenn sie in die Europäische Union (EU) oder weltweit liefern? Hat das Liefergebiet Auswirkungen auf die Shopgestaltung? Diese und weitere Fragen beantwortet das Team von RESMEDIA in dem neuen Booklet, das die Kanzlei kostenlos zur Verfügung stellt.
"Das Booklet ist die Nummer 17 in unserer Reihe von kostenlosen Ratgebern, die sich alle praxisnah und verständlich mit den wichtigsten Themen aus dem IT-Recht, dem E-Commerce und dem gewerblichen Rechtsschutz befassen", so Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, die in der Kanzlei das Marketing verantwortet.
Das neue Booklet zur Umsatzsteuer zeigt auf, was Onlinehändler beim Warenverkauf in EU-Mitgliedsländer oder ins weitere Ausland zu beachten haben. Thematisiert wird auch der Vertrieb von elektronischen Leistungen innerhalb der EU an Verbraucher, zu dem es zum 01.01.2015 eine Gesetzesänderung gab. "Wir haben einige Grafiken eingefügt, die die Unterschiede und jeweiligen Anforderungen beim Verkauf an Verbraucher und Unternehmer übersichtlich darstellen. Das Booklet ist ein nützlicher Ratgeber für jeden Onlinehändler im internationalen E-Commerce und gibt einen guten Überblick über dieses eigentlich sehr komplizierte Thema", so Heukrodt-Bauer.
Das kostenlose Booklet kann auf der Kanzleiwebseite unter www.res-media.net/booklets im pdf-Format herunterladen oder über die Infothek-App der Kanzlei unter www.res-media.net/app mobil gelesen werden.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über RESMEDIA
Die im Jahr 2007 gegründete Kanzlei RESMEDIA mit Sitz in Mainz steht für hoch spezialisierte Rechtsberatung in den Kernbereichen IT-Recht, IP-Recht und E-Commerce-Recht. Das 5-köpfige Expertenteam besteht aus allein vier Fachanwälten für IT-Recht und einer Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, die ausschließlich in diesen Bereichen tätig sind.
Die Leistungsschwerpunkte der Kanzlei liegen in der Erstellung von IT-Verträgen, Beratung von E-Commerce-Plattformen und der Beratung bei Abmahnungen.
Die Kanzlei ist im Bereich business-to-business (B2B) tätig und berät IT-Unternehmen, Softwarehäuser, Onlinehändler und Agenturen.
RESMEDIA ist Gründungsmitglied des agilen Partnernetzwerks United E-Commerce.
RESMEDIA - Kanzlei für IT-Recht, E-Commerce und Gewerblichen Rechtsschutz
Sabine Heukrodt-Bauer
Am Winterhafen 78
55131 Mainz
shb(at)res-media.net
06131-144560
http://www.res-media.net
Datum: 09.09.2015 - 16:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1260115
Anzahl Zeichen: 2238
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sabine Heukrodt-Bauer
Stadt:
Mainz
Telefon: 06131-144560
Kategorie:
Sonstiges
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