Onlinedurchsuchung
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Onlinedurchsuchung
Joachim Herrmann: "Keine Abstriche bei der Inneren Sicherheit - Onlinedurchsuchung unerlässlich zur Terrorbekämpfung ? Sicherungsverwahrung muss überarbeitet werden"
"Ich sage ganz klar: Wir können uns bei der Inneren Sicherheit keine Abstriche erlauben. Die jüngsten Drohvideos islamistischer Terroristen haben uns deutlich vor Augen geführt, dass auch Deutschland im Fadenkreuz von Terroristen steht. Terroristen arbeiten mit modernsten Techniken und nutzen vor allem auch das Internet als Informationsplattform für die Vorbereitung terroristischer Anschläge. Hierfür müssen wir gewappnet sein. Es ist daher unerlässlich, dass unsere Sicherheitsbehörden verdeckt auf Computer möglicher Terroristen zugreifen können. Wir können den Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht mit der Steinschleuder führen", sagte Innenminister Joachim Herrmann am Samstag bei der Landesversammlung des Arbeitskreises der Juristen der CSU in München.
Der Innenminister betonte, dass nach geltender Rechtslage eine Onlinedurchsuchung nur bei konkreten Gefahren für hochwertigste Rechtsgüter, wie zum Beispiel zur Verhinderung eines Bombenanschlags, zulässig sei: "Oft wird der Eindruck erweckt, dass jeder Bürger eine Durchsuchung seines heimischen PCs befürchten müsse. Das ist falsch. Die Voraussetzungen für die Onlinedurchsuchung sind so hoch gesteckt, dass sie nur in wenigen Ausnahmefällen in Frage kommen. In unserer Koalition in Bayern konnten wir auch die FDP überzeugen, die grundsätzliche Möglichkeit von Onlinedurchsuchungen nicht in Frage zu stellen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir auch bei den Koalitionsverhandlungen mit der FDP in Berlin eine gute Lösung finden werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass all das, was wir an Verbesserungen im Bereich Terrorismusbekämpfung erreicht haben, auch erhalten bleibt."
Wichtiges Thema in den Koalitionsverhandlungen sei auch das Recht der Sicherungsverwahrung. Hier fordert Herrmann eine grundlegende Überarbeitung: "Ziel einer Novelle muss es sein: Wer ein gefährlicher Sexualstraftäter ist, muss zu jeder Zeit durch ein Gericht eingesperrt werden können. Es kann bei hochgefährlichen und rückfallgefährdeten Sexualstraftätern nicht darauf ankommen, ob noch weitere neue Tatsachen für ihre Gefährlichkeit vorliegen oder irgendwelche Fristen eingehalten werden. Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang. Das Thema Sicherungsverwahrung muss daher sofort auf die Tagesordnung der neuen Bundesregierung."
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Datum: 12.10.2009 - 10:34 Uhr
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