Swiss-Domains: Zwei Länder-Domains sind besser als eine

Swiss-Domains: Zwei Länder-Domains sind besser als eine

ID: 1261389

(PresseBox) - Was? Die Schweiz führt eine neue Domain ein. Das kann doch nicht sein. Die Schweiz hat doch bereits eine Domainendung: die ch-Domain. Die Schweiz leistet sich dennoch eine zweite Domain: die Swiss-Domain.
Laut Berichten gibt es bereits 40.000 Vor-Bestellungen für die Swiss-Domains.  Die Sunrise Period der Swiss-Domains läuft seit dem 7. September. In der Sunrise-Period dürfen nur Inhaber besonderer Rechte eine Domain erwerben.
Die Swiss-Domain ist eine ganz besondere Domain mit besonderen Bedingungen. Der Domaininhaber muß eine Firma mit Hauptsitz oder einer Niederlassung in der Schweiz sein. "Schweizermacher" sind nicht erwünscht. Oder mit anderen Worten: Eine Treuhand-Lösung ist nicht möglich.
 Man kann sich für  Swiss-Domains nur bewerben. Für generische Begriff ist es ratsam, ein Dossier einzuschicken.
Die Registrierungsstelle behält sich die Zuteilung von Swiss-Domains vor.
Um die Qualität der Inhalte der Swiss-Domains sicherzustellen, werden die Namen darin nicht nach  dem verbreiteten Prinzip "first come - first served" zugeteilt. Die Gesuchsteller müssen einige Kriterien  erfüllen und die vorgesehene Verwendung untersteht Bedingungen.
Die Registrierungsstelle unterzieht daher die  eingehenden Gesuche einer Vorprüfung.
In der ersten Zeit können nur juristische Personen berücksichtigt werden. Eine Öffnung für  natürliche Personen ist später möglich, aber zurzeit nicht geplant.
Die Gesuchstellenden müssen zwingend einen genügenden Bezug zur Schweiz nachweisen, zum  Beispiel über einen Sitz der Gesellschaft und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz  verfügen. Die beantragte Bezeichnung muss in einer zugelassenen Kategorie enthalten sein und die  Verwendung muss rechtlich zulässig sein.
Die Gesuchsteller müssen zudem einen objektiven Bezug zur beantragten Bezeichnung  nachweisen. Bei einer Markenbezeichnung oder einer Firmenbezeichnung muss  der Gesuchsteller über das Recht daran verfügen. Ein Name einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft  ist für diese reserviert, gerade für Kantone, deren Abkürzungen und Gemeinden. Bei geographischen  Bezeichnungen muss ein Recht daran vorliegen, oder eine Bewilligung der zuständigen öffentlich- rechtlichen Körperschaft (zum Beispiel das Kaffeemaschinen-Unternehmen Jura mit dem Kanton  Jura).


Generische Namen von besonderem Interesse für einen Teil oder die ganze schweizerische  Gemeinschaft wie zum Beispiel "hotel.swiss", "sport.swiss", "bank.swiss" bilden eine separate  Kategorie. Sie werden mit einem eigenen Prozess behandelt, den Namenszuteilungsmandaten.
Die Eröffnung von .swiss erfolgt in zwei Schritten. In der Startphase der privilegierten Zuteilung  ("Sunrise") vom 7. September bis am 9. November 2015 können nur bestimmte  Kategorien von Anwendern ein Gesuch stellen:
- die Inhaber von im Trademark Clearing House (TMCH) der ICANN eingeschriebenen Marken
- öffentliche-rechtliche Körperschaften
- Inhaber von in der Schweiz geschützten Marken und anderen Kennzeichenrechten
Diese Liste bildet gleichzeitig die Hierarchie in diesen drei Kategorien ab. Falls mehrere Gesuche für  den gleichen Namen gleichzeitig bestehen, wird eine im TMCH eingeschrieben Marke bevorzugt  -  allerdings nur während der Lancierungsphase. Auf der nächsten Stufe wird eine öffentliche-rechtliche  Körperschaft gegenüber einer geschützten schweizerischen Marke bevorzugt  - ausser es kommt eine Vereinbarung anderen Inhalts zwischen den beiden zu Stande.
In der zweiten Phase der vollständigen Eröffnung und dem normalen Betrieb ab dem 11. Januar  2016 steht .swiss allen juristischen Personen offen.
Einige generische Namen sind für einen Teil oder die ganze schweizerische Gemeinschaft von  Interesse. Im Interesse maximalen Nutzens für einen möglichst grossen Teil der betroffenen  Gemeinschaft werden diese mit einem Mandat zugeteilt.
Gesuchstellende für diese Namen müssen einen wichtigen Teil oder die gesamte betroffene  Gemeinschaft repräsentieren und den Nutzen der vorgesehenen Anwendung für die ganze  Gemeinschaft aufzeigen. Ein Dossier kann spontan oder auf Ausschreibung eingereicht werden und  dient dem BAKOM zur Prüfung und Entscheidung. Bei mehreren Gesuchen wird das bevorzugt,   dessen Projekt der betroffenen  Gemeinschaft den klar grösseren Mehrwert bringt. Dabei erfolgt die  Zuteilung für eine (noch nicht festgelegte) Frist und die zugeteilten Namen müssen verwendet werden.  Natürlich gelten auch für Namenszuteilungsmandate die allgemeinen Bedingungen von .swiss .
Namenszuteilungsmandate können sich auf mehrere  verbundene Bezeichnungen beziehen (zB hotel,  hotels, albergo). Diese Verbindung beugt Verwechslungen vor, die vorkommen könnten, wenn einer  Stelle hotel und einer anderen hotels zugeteilt würde. Alle gewünschten Bezeichnungen sind im   gleichen Registrierungsgesuch anzugeben
Den Zusammenhang zwischen einem besseren Ranking in Suchmaschinen und den Neuen Top-Level-Domains hat eine Studie von Searchmetrics für die Berlin-Domains bereits erwiesen. Webseiten mit Berlin-Domains sind bei regionalen Suchanfragen in Google häufig besser platziert als Webseiten mit .de-Domains und .com-Domains. Das Ergebnis der Searchmetric-Studie lässt sich wie folgt zusammenfassen:
"Bei 42% der Suchanfragen ranken .berlin-Domains lokal besser."
Eine weitere Studie von Total Websites in Houston zeigt, dass die Ergebnisse der Searchmetrics-Studie prinzipiell auf alle Neuen Top-Level-Domains übertragbar sind, also auch auf die neuen Swiss-Domains. Total Websites stellt fest, dass Google die Domainendungen der Neuen Top-Level-Domains als wichtiges Kriterium für die Bewertung einer Domain heranzieht und kommt daher zu folgendem Schluss:
"Es ist klar, dass die Neuen Top-Level-Domains das Ranking in Suchmaschinen verbessern."
Marc Müller
http://www.domainregistry.de/swiss-domains.html
http://www.domainregistry.de/ch-domains.html
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Datum: 12.09.2015 - 10:00 Uhr
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