Schwäbische Zeitung: "Schweigen gilt nicht" - Kommentar zum Rassismus im Netz
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ihre Parole lautet: "Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!" Bei
Facebook berufen sich Rechtsextreme und aggressive Kommentatoren gern
auf das Grundgesetz, dessen fünfter Artikel besagt: "Jeder hat das
Recht, seine Meinung (...) frei zu äußern." Doch das ist nur die
halbe Wahrheit. Und deshalb steht Facebook in der Pflicht,
fremdenfeindliche Kommentare zu löschen.
Viele Beiträge, die vermeintlich besorgte Bürger schreiben,
verstoßen gegen deutsches Recht. Was viele der Hetzer nicht wissen,
die zu Hass anstacheln: Auch die freie Meinungsäußerung hat Grenzen -
und zwar "in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze". So steht es
im zweiten Absatz des Grundgesetz-Artikels, den viele der Aufwiegler
außer Acht lassen.
Die Verantwortung allein bei Facebook abzuladen, greift indes zu
kurz. Denn bei Diskussionen im Netz gilt, was auch auf der Straße
gilt: Die Demokratie darf, die Bürger selbst dürfen Rechtsextremen
nicht schweigsam das Feld überlassen. Sie müssen perfiden Parolen
laut entgegentreten. Auch im Internet.
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Datum: 14.09.2015 - 21:20 Uhr
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